I. Wichtige Hinweise
Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) e. V., Reinhardtstraße 25, 10117 Berlin, stellt die nachstehenden Muster
- Reisebedingungen nach Maßgabe der nachfolgenden Hinweise und der konkreten Erläuterungen und Hinweise (siehe die jeweili-
gen Fußnoten) unverbindlich zur Verfügung.
1. Die nachstehenden unverbindlichen Reisebedingungen gelten für Verträge, auf welche die Vorschriften der §§ 651a ff. BGB
über den Pauschalreisevertrag Anwendung finden.
2. Diese Reisebedingungen können nicht verwendet werden für Verträge über den Mietomnibusverkehr, die Tätigkeit als Reise-
vermittler oder sonstige touristische Verträge mit Endverbrauchern. Sie sind gleichfalls nicht geeignet zur Verwendung bei Ve r-
trägen zwischen Kaufleuten (insbesondere einer so genannten Paket-Reiseveranstalter-Tätigkeit).
3. Den Verwendern und ihren Vertragspartnern bleibt es unbenommen, abweichende Geschäftsbedingungen zu verwenden.
4. Diese Reisebedingungen sind Rahmenbestimmungen, die von den Verwendern je nach den verschiedenen Reisearten, ihren
organisatorischen Gegebenheiten und der Art ihrer touristischen Dienstleistungen ausgefüllt und angepasst werden sollten.
5. Diese Neufassung der Reisebedingungen kann ab sofort durch die Mitgliedsunternehmen verwendet werden. Die Verwendung
von bereits im Umlauf befindlichen Katalogen oder sonstigen Printmedien mit den bisherigen Reisebedingungen ist aber wei-
terhin selbstverständlich möglich und zulässig; eine nachträgliche Änderung ist hier nicht erforderlich, für Reisen, die auf Basis
dieser Kataloge gebucht werden, gelten die bisherigen Reisebedingungen.
Es wird empfohlen, zukünftig für alle neu zu erstellenden Printmedien die neuen, angepassten Reisebedingungen zu verwen-
den. Im Internet können die Bedingungen sofort ausgetauscht werden, sie gelten dann für alle Internetbuchungen, die nach
dem Einbinden der neuen Reisebedingungen auf der Internetseite des jeweiligen Mitglieds erfolgen. Es wird empfohlen, den
Stichtag zu notieren, zu dem die Umstellung erfolgt ist, um im Zweifel feststellen zu können, welche Fassung der Bedingungen
der Buchung zugrunde liegt.
6. Der bdo haftet nicht für die Zulässigkeit und konkrete Verwendung dieser Reisebedingungen. Es obliegt jedem Verwender, die
rechtliche Zulässigkeit von ihm vorzunehmender Änderungen, Streichungen und Ergänzungen überprüfen zu lassen.
7. Falls diese Reisebedingungen gegenüber dem Verwender von Verbraucherschutzvereinigungen, der Zentrale zur Bekämpfung
unlauteren Wettbewerbs oder Gerichten beanstandet werden, wird dringend um sofortige Unterrichtung des bdo gebeten.
8. Die nachfolgenden Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte liegen beim Verfasser; das aus-
schließliche Nutzungsrecht in Form der Befugnis, seinen Mitgliedern die Nutzung zu gestatten, liegt beim bdo.
9. Jede Verwendung – ganz oder auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des bdo nur dessen Landesverbänden
und deren Mitgliedern gestattet und nur für diese unentgeltlich.
10. Es steht seit 2016 nur noch eine abgestimmte Einheitsversion zur Verfügung, da die bisherige Versionsvielfalt bei vielen Mitg lie-
dern zu Unsicherheiten geführt hat. Die bisher durch den bdo zur Verfügung gestellten gesonderten Dateien einer Langfassung
(zur variablen Gestaltung) und für besondere Verwendungszwecke einer Kurzfassung der nachfolgenden Reisebedingungen
werden durch den bdo nicht mehr zur Verfügung gestellt.
11. Soweit die vorliegende Fassung konkrete Festlegungen zu Zahlungskonditionen enthält, handelt es sich ausschließlich um un-
verbindliche Vorschläge als Arbeitshilfe, nicht um eine Empfehlung des bdo. Nach neueren Urteilen des Bundesgerichtshofs
kommen unter bestimmten Voraussetzungen höhere Anzahlungen in Betracht. Hierzu und zur Regelung der Fälligkeit der Rest-
zahlung wird dringend auf die Fußnoten 14 und 15 zur Zahlungsklausel hingewiesen.
12. Aufgrund mehrerer Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs , die so auch auf das neue Pauschalreiserecht anwendbar sind,
können für die Höhe von Stornosätzen keine allgemeinen Empfehlungen des bdo mehr gegeben werden, auch keine unverbind-
lichen und auch nicht durch Beratung im Einzelfall. Bitte beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise im Anhang G.
13. Bezüglich der Gestaltung gedruckter Werbegrundlagen für Pauschalreisen, insbesondere Reisekataloge und Reiseprospekte , ist
neben der Verwendung von Reisebedingungen der Abdruck des so genannten Vorbehaltssatzes von besonderer Bedeutung.
Diesbezüglich wird auf die Hinweise in Anhang D verwiesen.
14. Hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen und der notwendigen praktischen Maßnahmen für die wirksame Vereinbarung
der Reisebedingungen wird auf die nachfolgenden Hinweise in Anhang E verwiesen.
Reisebedingungen für Buchungen ab dem 01.01.2026
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Köppel Busreisen GmbH, nachstehend Köppel
abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.01.2025 zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a
- y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen
des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Köppel und der Buchung des
Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informa-
tionen von Köppel für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden
bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung Köppel vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Köppel vor, an das
Köppel für die Dauer von 8 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt
auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Köppel
bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde
innerhalb der Bindungsfrist Köppel die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Köppel gegebenen vorvertraglichen Informationen über
wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und
alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteil-
nehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Num-
mer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien aus-
drücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei-
senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-
Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit
dem Buchungsformular von Köppel erfolgen (bei E -Mails durch
Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformu-
lars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Köppel den
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Bu-
chung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (An-
nahmeerklärung) durch Köppel zustande. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird Köppel dem Kunden eine den gesetzli-
chen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in
Textform1 übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine
Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2
EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher
Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen
erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der
entsprechenden Anwendung von Köppel erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-
schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformu-
lars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertrags-
sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließ-
lich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Köppel im Onlinebuchungssystem
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit
zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Kunde Köppel den Abschluss des Pauschalrei-
severtrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der
Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung
gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kun-
den auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. Köppel ist vielmehr frei
in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen
oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung
von Köppel beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung
des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bu-
chen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestä-
tigung am Bildschirm ( Buchung in Echtzeit) , so kommt der Pau-
schalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestäti-
gung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf,
soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem
dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten
zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Köppel wird
dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in
Textform übermitteln.
1.4. Köppel weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalrei-
severträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Brie-
fe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E -Mails, über Mobilfunk-
dienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien
und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht
besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts - und Kündi-
gungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB
(siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn
der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündli-
chen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf
vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im
letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Köppel und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reise-
preis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen,
wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und
dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten
des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorge-
hobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in
Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung
wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein
übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genann-
ten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage
als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Köppel
zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen
bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten
erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehal-
tungsrecht des Kunden besteht, so ist Köppel berechtigt, nach Mah-
nung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und
den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die
nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Köppel nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Köppel vor Reisebe-
ginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Köppel ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprach-
nachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu infor-
mieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen-
schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen
Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags gewor-
den sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Köppel
gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen
Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht inner-
halb der von Köppel gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem
den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als ange-
nommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Köppel
für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell
angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum
gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag
entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Köppel behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und
der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag
vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbar-
te Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen - oder Flughafen-
gebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Köppel
den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhö-
hung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der
Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
4.1a) kann Köppel den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
◼ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Köppel vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
◼ Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel-
platz kann Köppel vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b)
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis
in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
Köppel verteuert hat.
4.4. Köppel ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Ver-
langen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und
soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wech-
selkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben
und dies zu niedrigeren Kosten für Köppel führt. Hat der Kun-
de/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist
der Mehrbetrag von Köppel zu erstatten. Köppel darf jedoch von dem
zu erstattenden Mehrbetrag die Köppel tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen. Köppel hat dem Kunden
/Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe
Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt,
innerhalb einer von Köppel gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhö-
hung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzu-
nehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutre-
ten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Köppel gesetzten Frist
ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisever-
trag, gilt die Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreise-
vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Köppel unter der
vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die
Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt
auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfoh-
len, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert Köppel den Anspruch auf den Reisepreis. Statt-
dessen kann Köppel eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestim-
mungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außer-
gewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pau-
schalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestim-
mungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Köppel unter-
liegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden las-
sen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Köppel hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung
und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten
Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch
anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter
Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des
Kunden bei Köppel wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit
der jeweiligen Stornostaffel berechnet.
Köppel Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung in € bzw. in
% des Reisepreises (Tickets 100 %)
Zugang vor
Reisebeginn
A
(Tages-
fahrten)
B C
(Köppel-
Reisen)
D
(bdw!-
Reisen)
bis 45. Tag 15,00 € 15,00 € 25,00 € 25,00 €
44. bis 31.
Tag
15,00 € 25,00 € 20 % 40 %
30. bis 15.
Tag
25,00 € 30 % 50 % 60 %
14. bis 7. Tag 30 % 40 % 60 % 70 %
6. bis 2. Tag 40 % 60 % 70 % 80 %
1 Tag und
Nichtanreise
60 % 70 % 80 % 90 %
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Köppel
nachzuweisen, dass Köppel überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Köppel geforderte
Entschädigungspauschale.
5.4. Köppel behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen
eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Köppel
nachweist, dass Köppel wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist
Köppel verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichti-
gung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweiti-
gen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu
belegen.
5.5. Ist Köppel infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Rei-
sepreises verpflichtet, hat Köppel unverzüglich, auf jeden Fall aber
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung , zu
leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von
Köppel durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu ver-
langen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall
rechtzeitig, wenn sie Köppel 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Ände-
rungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des
Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungs-
art oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt
nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Köppel keine, unzu-
reichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250
§ 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall
ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf
Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
Köppel bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungs-
entgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden
erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im
Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis
zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweili-
gen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 € 25, -- pro
betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist,
nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den
Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt wer-
den. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. Köppel kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu-
gangs der Rücktrittserklärung von Köppel beim Kunden muss in der
jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Köppel hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktritts-
frist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Köppel ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise
wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt
wird.
d) Ein Rücktritt von Köppel später als 30 Tage vor Reisebeginn ist
unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der
Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück,
Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Köppel kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung
von Köppel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß ver-
tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten
ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Köppel
beruht.
8.2. Kündigt Köppel, so behält Köppel den Anspruch auf den Reise-
preis; Köppel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendun-
gen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Köppel aus
einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genomme-
nen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat Köppel oder seinen Reisevermittler, über den er die
Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb
der von Köppel mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Köppel infolge einer schuldhaften Unterlassung der Män-
gelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder
Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan-
sprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
dem Vertreter von Köppel vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein
Vertreter von Köppel vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Köppel unter der mitgeteil-
ten Kontaktstelle von Köppel zur Kenntnis zu bringen; über die Er-
reichbarkeit des Vertreters von Köppel bzw. seiner Kontaktstelle vor
Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann
jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er
die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Köppel ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuer-
kennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er
erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Köppel zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn die Abhilfe von Köppel verweigert wird oder wenn die
sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugrei-
sen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -
beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen
nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden
unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän-
digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und
Köppel können die Erstattungen aufgrund internationaler Überein-
künfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden
ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7
Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu
erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck unverzüglich Köppel, seinem Vertreter bzw. seiner
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet
den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesell-
schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu
erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von Köppel für Schäden, die nicht aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resul-
tieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifa-
chen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftver-
kehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. Köppel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen - und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleis-
tungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sport-
veranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leis-
tungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung aus-
drücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittel-
ten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeich-
net wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil
der Pauschalreise von Köppel sind und getrennt ausgewählt wurden.
Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Köppel haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Rei-
senden die Verletzung von Hinweis -, Aufklärungs - oder Organisati-
onspflichten von Köppel ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4 -7 BGB hat der Kun-
de/Reisende gegenüber Köppel geltend zu machen. Die Geltendma-
chung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pau-
schalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltend-
machung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführende r Luftfahrtunterneh-
men
12.1. Köppel informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder
spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten
Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
schaft(en) noch nicht fest, so ist Köppel verpflichtet, dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-
scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald F-J-K
weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird F-J-K den
Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird Köppel den Kunden unverzüglich
und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den
Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG -Verordnung erstellte „Black List“
(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den
Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet -Seiten von Köppel
oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-
ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Köppel
einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Köppel wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die
Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsab-
schluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrich-
ten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll - und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nicht beachtung dieser Vorschriften erwach-
sen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des
Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Köppel nicht, unzureichend
oder falsch informiert hat.
13.3. Köppel haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zu-
gang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde Köppel mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass Köppel eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleis-
tungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung
und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nut-
zungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei
der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle
von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung
und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer
des Bus ses ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden
Erklärung von Köppel gem. Ziffer 9.2c) nicht Vertreter von Köppel zur
Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. Köppel weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-
streitbeilegung darauf hin, dass Köppel nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Köppel weist für alle Reisever-
träge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäische Online -Streitbeilegungs- Plattform
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied-
staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind,
wird für das gesamte Rechts - und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden/Reisenden und Köppel die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können
Köppel ausschließlich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von Köppel gegen Kunden, bzw. Vertragspartner
des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder