Sehr geehrte Kunden und Reisende,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden
bzw. Reisenden, nachstehend einheitlich „Reisender“
genannt, und Petrolli Reisen GmbH & Co. KG, nach -
stehend „PR“ abgekürzt, zustande kommenden Pau -
schalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Ge -
setzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB
(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Bu -
chung sorgfältig durch!
1. ABSCHLUSS DES PAUSCHALREISEVERTRAGES;
VERPFLICHTUNGEN DES REISENDEN; HINWEIS ZUM
NICHTBESTEHEN VON BESTIMMTEN WIDERRUFS -
RECHTEN
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von PR und der Buchung
des Reisenden sind die Reiseausschreibung und die
ergänzenden Informationen von PR für die jeweilige
Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung
vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von PR vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von
PR vor, an das PR für die Dauer von 14 Tagen gebun -
den ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, soweit PR bezüglich des
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und
seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt
hat und der Reisende innerhalb der Bindungsfrist PR
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder An -
zahlung erklärt.
c) Die von PR gegebenen vorvertraglichen Informatio -
nen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistun -
gen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und
die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer
1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Be -
standteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwi -
schen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Ver -
pflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung
vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine ent -
sprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und ge -
sonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,
schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax er -
folgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefoni -
sche) sollen mit dem Buchungsformular von PR erfol -
gen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten
und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang).
Mit der Buchung bietet der Reisende PR den Ab -
schluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An
die Buchung ist der Reisende 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reise -
bestätigung (Annahmeerklärung) durch PR zustan -
de. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
PR dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben
entsprechende Reisebestätigung in Textform über -
mitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine
Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6
Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss
in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par -
teien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsver -
kehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Ver -
tragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen
Buchung in der entsprechenden Anwendung von PR
erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Ein -
gaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des
gesamten Buchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebo -
tenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich
maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von PR im Onlinebu -
chungssystem gespeichert wird, wird der Reisende
darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf
des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
„zahlungspflichtig buchen“ bietet der Reisende PR den
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an.
An dieses Vertragsangebot ist der Reisende 5 Werk -
tage ab Absendung der elektronischen Erklärung ge -
bunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung
unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung
des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet
keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustande -
kommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend
seiner Buchungsangaben. PR ist vielmehr frei in der
Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden an -
zunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebe -
stätigung von PR beim Reisenden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme
der Buchung des Reisenden durch Betätigung des But -
tons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende
unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pau -
schalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu
Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über
den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit
dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung auf
einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck
der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlich -
keit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur
Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. PR
wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der
Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. PR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreise -
verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fern -
absatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien,
E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrich -
ten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online -
dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht
besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts-
und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktritts -
recht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5).
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag
über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb
von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der
Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Be -
stellung des Verbrauchers geführt worden; im letzt -
genannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls
nicht.
2. BEZAHLUNG
2.1. PR und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf
den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur
fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absiche -
rungsvertrag besteht und dem Reisenden der Siche -
rungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absi -
cherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener
Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird
gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine An -
zahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung
fällig. Die Restzahlung wird 14 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und
die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten
Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer
14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis
sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die
Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, obwohl PR zur ordnungsgemä -
ßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit
und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informations -
pflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder ver -
tragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungs -
recht des Reisenden besteht, und hat der Reisende
den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist PR berechtigt,
nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der
Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und
den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu
belasten.
3. ÄNDERUNGEN VON VERTRAGSINHALTEN VOR REI -
SEBEGINN, DIE NICHT DEN REISEPREIS BETREFFEN
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pau -
schalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss not -
wendig werden und von PR nicht wider Treu und Glau -
ben herbeigeführt wurden, sind PR vor Reisebeginn
gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind
und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträch -
tigen.
3.2. PR ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungs -
änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Ände-
rungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B.
auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise zu infor -
mieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesent -
lichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abwei -
chung von besonderen Vorgaben des Reisenden, die
Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der
Reisende berechtigt, innerhalb einer von PR gleichzeitig
mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen
Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unent -
geltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Er -
klärt der Reisende nicht innerhalb der von PR gesetzten
Frist ausdrücklich gegenüber PR den Rücktritt vom
Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenom -
men.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un -
berührt, soweit die geänderten Leistungen mit Män -
geln behaftet sind. Hatte PR für die Durchführung der
geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen
Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum
gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Reisenden der
Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu
erstatten
4. PREISERHÖHUNG; PREISSENKUNG
4.1. PR behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g
BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhö -
hen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Perso-
nen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere
Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für
vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben,
Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise gel -
tenden Wechselkurse
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig,
sofern PR den Reisenden in Textform klar und verständ-
lich über die Preiserhöhung und deren Gründe unter -
richtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung
mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen nach 4.1a) kann PR den Reisepreis nach Maß-
gabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
• Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann
PR vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
• Anderenfalls werden die vom Beförderungsunterneh-
men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzli -
chen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplät-
ze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den
sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel -
platz kann PR vom Reisenden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben
gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechen -
den, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der
Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich
die Reise dadurch für PR verteuert hat
4.4. PR ist verpflichtet, dem Reisenden auf sein Ver -
langen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,
wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise,
Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und
vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrige -
ren Kosten für PR führt. Hat der Reisende mehr als den
hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbe -
trag von PR zu erstatten. PR darf jedoch von dem zu
erstattenden Mehrbetrag die PR tatsächlich entstande-
nen Verwaltungsausgaben abziehen. PR hat dem Rei -
senden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher
Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Rei-
sebeginn eingehend beim Reisenden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Rei -
sende berechtigt, innerhalb einer von PR gleichzeitig
mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemes -
senen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutre -
ten. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von PR
gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber PR den Rück -
tritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als
angenommen.
petrolli
reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR MEHRTAGESFAHRTEN
DER FIRMA PETROLLI REISEN GMBH & CO. KG
5. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN VOR REISE -
BEGINN; STORNOKOSTEN
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist
gegenüber PR unter der vorstehend/nachfolgend an -
gegebenen Anschrift zu erklären; falls die Reise über
einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rück -
tritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Rei -
senden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu
erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder
tritt der Reisende die Reise nicht an, so verliert PR
den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann
PR eine angemessene Entschädigung verlangen, so -
weit der Rücktritt nicht von PR zu vertreten ist. PR
kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Be -
stimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe un -
vermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,
die die Durchführung der Pauschalreise oder die Be -
förderung von Personen an den Bestimmungsort er -
heblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar
und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle
der Partei, die sich hierauf beruft; unterliegen und sich
ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wor -
den wären.
5.3. PR hat die nachfolgenden Entschädigungspau -
schalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwi -
schen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn
sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Erspar -
nis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs
durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistun -
gen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie
folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Zugang vor
Reisebeginn
Anwendbare Stornostaffel gemäß
Reiseausschreibung / Entschädi-
gung in % des Reisepreises
A B C D E
bis 45. Tag 5 % 10 % 15 % 20 % 20 %
44. bis 31. Tag 5 % 15 % 25 % 30 % 30 %
30. bis 15. Tag 15 % 30 % 35 % 40 % 50 %
14. bis 7. Tag 30 % 40 % 50 % 60 % 75 %
6. bis 2. Tag 40 % 50 % 60 % 80 % 80 %
1. Tag und
Nichtanreise 50 % 60 % 70 % 90 % 90 %
5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenom -
men, PR nachzuweisen, dass PR überhaupt kein oder
ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als
die von PR geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt
als nicht festgelegt und vereinbart, soweit PR nach -
weist, dass PR wesentlich höhere Aufwendungen ent -
standen sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale
gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist PR verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der
ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer et -
waigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistun -
gen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist PR infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung
des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5
BGB unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß §
651 e BGB von PR durch Mitteilung auf einem dauer -
haften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein
Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschal -
reisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden
Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in
jedem Fall rechtzeitig, wenn sie PR 7 Tage vor Reise -
beginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver -
sicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird
dringend empfohlen.
6. UMBUCHUNGEN
6.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsab -
schluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unter -
kunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder
sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies
gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil
PR keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber
dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Um -
buchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen
auf Wunsch des Reisenden dennoch eine Umbuchung
vorgenommen, kann PR bei Einhaltung der nachstehen-
den Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Reisenden pro
von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben.
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes
im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungs -
entgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der
zweiten Stornostaffelstufe der jeweiligen Reiseart ge -
mäß vorstehender Regelung in Ziffer 5 25,00 € pro be -
troffenen Reisenden. Etwaig im Zuge der Umbuchung
resultierende höhere Reisekosten sind vom Reisenden
zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der Umbuchung
geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies ent-
sprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt.
6.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach
Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durch-
führung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom
Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingun -
gen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die
nur geringfügige Kosten verursachen.
7 . RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MIN -
DESTTEILNEHMERZAHL
7.1. PR kann bei Nichterreichen einer Mindestteilneh -
merzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurück -
treten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeit -
punkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von PR
beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen
Unterrichtung angegeben sein.
b) PR hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) PR ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die
Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn fest -
steht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Min -
destteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von PR später als 20 Tage bei Reisen
mit Dauer von über 6 Tagen und bei Reisen mit einer
Reisedauer von 2-6 Tagen 2 Wochen vor Reisebeginn,
ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchge -
führt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entspre-
chend.
8. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN
8.1. PR kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung
einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet ei-
ner Abmahnung von PR nachhaltig stört oder wenn der
Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerecht -
fertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informa-
tionspflichten von PR beruht.
8.2. Kündigt PR, so behält PR den Anspruch auf den
Reisepreis; PR muss sich jedoch den Wert der erspar -
ten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen, die PR aus einer anderweitigen Verwendung der
nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, ein -
schließlich der von den Leistungsträgern gutgebrach -
ten Beträge.
9. OBLIEGENHEITEN DES REISENDEN
9.1. Reiseunterlagen
Der Reisende hat PR oder seinen Reisevermittler, über
den der Reisende die Pauschalreise gebucht hat, zu
informieren, wenn der Reisende die notwendigen Rei -
seunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht
innerhalb der von PR mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht,
so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit PR infolge einer schuldhaften Unterlassung
der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte,
kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach
§ 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach §
651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
unverzüglich dem Vertreter von PR vor Ort zur Kennt -
nis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Er -
klärung von PR nicht Vertreter von PR. Ist ein Vertreter
von PR vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, sind etwaige Reisemängel an PR unter
der mitgeteilten Kontaktstelle von PR zur Kenntnis zu
bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von PR
bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebe -
stätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die
Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den
er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von PR ist beauftragt, für Abhilfe zu
sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht be -
fugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen ei -
nes Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichne-
ten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündi-
gen, hat der Reisende PR zuvor eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,
wenn die Abhilfe von PR verweigert wird oder wenn die
sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei
Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfe -
verlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäck-
verlust, -beschädigung und –verspätung im Zusam -
menhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrecht -
lichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor
Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften
und PR können die Erstattungen aufgrund internationa-
ler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige
nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich PR, seinem
Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisever-
mittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht
davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft ge -
mäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu
erstatten.
10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG
10.1. Die vertragliche Haftung von PR für Schäden, die
nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft her -
beigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende
Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.
dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungs -
beschränkung unberührt.
10.2. PR haftet nicht für Leistungsstörungen, Perso -
nen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistun-
gen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt wer -
den (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistun -
gen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe
der Identität und Anschrift des vermittelten Vertrags -
partners als Fremdleistungen so eindeutig gekenn -
zeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar
nicht Bestandteil der Pauschalreise von PR sind und im
Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und
651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
10.3. PR haftet jedoch, wenn und soweit für einen
Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von PR ur -
sächlich geworden ist.
11. GELTENDMACHUNG VON ANSPRÜCHEN; ADRESSAT
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat
der Reisende gegenüber PR geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler
erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reise -
vermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB
aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in
zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an
dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine
Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. INFORMATIONSPFLICHTEN ÜBER DIE IDENTITÄT
DES AUSFÜHRENDEN LUFTFAHRTUNTERNEHMENS
12.1. PR informiert den Reisenden bei Buchung ent -
sprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung
von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der
Buchung über die Identität der ausführenden Flug -
gesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungs -
leistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist PR verpflich-
tet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Flug -
gesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald PR weiß, welche
Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird PR den Rei -
senden informieren.
12.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende
Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird PR
den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit an -
gemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel in -
formieren.
12.4. Die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111
/ 2005 erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen
die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten
untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von PR oder
direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-
themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Ge -
schäftsräumen von PR einzusehen.
13. PASS-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
13.1. PR wird den Reisenden über allgemeine Pass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Forma-
litäten des Bestimmungslandes einschließlich der un -
gefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls
notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaf-
fen und Mitführen der behördlich notwendigen Reise -
dokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie
das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nach-
teile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften
erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, ge -
hen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn PR
nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. PR haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige dip -
lomatische Vertretung, wenn der Reisende PR mit der
Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass PR eigene
Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. BESONDERE REGELUNGEN IM ZUSAMMENHANG
MIT PANDEMIEN (INSBESONDERE DEM CORONA-VI -
RUS)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbar -
ten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungser -
bringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der
zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen
Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, ange -
messene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen
der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von
Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftre -
tenden typischen Krankheitssymptomen die Reiselei -
tung und den Leistungsträger unverzüglich zu verstän-
digen. Der Fahrer des Busses ist vorbehaltlich einer
ausdrücklichen anderslautenden Erklärung von PR
gem. Ziffer 9.2c) nicht Vertreter von PR zur Entgegen-
nahme von Meldungen und Reklamationen.
14.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die
Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.
15. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG; RECHTS -
WAHL- UND GERICHTSSTANDSVEREINBARUNG
15.1. PR weist im Hinblick auf das Gesetz über Ver -
braucherstreitbeilegung darauf hin, dass PR nicht
an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil -
nimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeile-
gung zukünftig für PR verpflichtend würde, informiert
PR die dementsprechend betroffenen Verbraucher hie-
rüber in geeigneter Form.
15.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mit -
gliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und
Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und PR
die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts ver -
einbart. Solche Reisende können PR ausschließlich am
Sitz von PR verklagen.
15.3. Für Klagen von PR gegen Reisenden, bzw. Ver -
tragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleu -
te, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeit-
punkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von PR vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich ge -
schützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunter -
nehmen e. V. und TourLaw - Noll | Hütten | Dukic
Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
Reiseveranstalter ist:
Petrolli Reisen GmbH & Co. KG
Geschäftsführer: Dieter Petrolli
Handelsregister: Amtsgericht Freiburg |
HRA: 602 433a
Straße: Schramberger Straße 15
PLZ / Ort: 78078 / Niedereschach
Telefon: 07725 – 91650
E-Mail:
[email protected]
Stand dieser Fassung: Juli 2025
Für Tagesfahrten gelten gesonderte Reisebedingun -
gen. Diese finden Sie unter folgendem Web-Link: www.
petrolli.de/service/allgemeine-reisebedingungen
petrolli
reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR TAGESFAHRTEN
DER FIRMA PETROLLI REISEN GMBH & CO. KG
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit
wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden
und der Firma Petrolli Reisen GmbH & Co. KG (nachfol -
gend „PR“), bei Vertragsschluss zu Stande kommen -
den Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Ta -
gesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften
der §§ 611ff BGB und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor
Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. STELLUNG VON PR; ANZUWENDENDE RECHTS -
VORSCHRIFTEN
1.1. PR erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleis-
tungen als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspart-
ner des Kunden.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen PR und dem
Kunden, finden in erster Linie die mit PR getroffenen
Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen,
hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienst-
vertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europa -
rechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis
mit PR anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des
Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts-
und Vertragsverhältnis mit PR ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur An -
wendung auf die Tagesfahrten von PR. Auf Pauschal -
reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunfts -
leistungen beinhalten, finden die Reisebedingungen von
PR Anwendung.
2. VERTRAGSSCHLUSS; HINWEIS ZUM NICHTBESTE -
HEN VON BESTIMMTEN WIDERRUFSRECHTEN
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, tele -
fonisch, per Fax oder per E-Mail entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von PR und der Buchung
des Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrt -
angebots und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der
Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom
Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von
PR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses
neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annah -
me durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistun -
gen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die
vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eige -
nen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar
für den Kunden verbindlich und führen bereits durch
die telefonische oder mündliche Bestätigung von PR
zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Ta -
gesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang
der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch
PR zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge,
dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen
für den Kunden rechtsverbindlich sind.
2.3. PR weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9
BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege
des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräu -
men geschlossen wurde