Buchung unter ✆ 0 64 38 / 23 83 | www.weber-bechtheim.de
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksamver -
einbart, Inhalt des zwischen Ihnen und OmnibusbetriebKlaus We -
ber, nachstehend „WEBER“ abgekürzt, im Buchungsfallzustande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sieergänzen die gesetzlichen
Vorschriften der §§ 651a - y BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) und der
Artikel 250 und 252 desEGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und
füllen diese aus.Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer
Buchungsorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages,
Verpflichtungen des Kunden1.1. Für alle Buchungswege gilt:a)
Grundlage des Angebots von WEBER und der Buchung desKunden
sind die Reiseausschreibung und die ergänzendenInformationen von
WEBER für die jeweilige Reise, soweit diesedem Kunden bei der Bu-
chung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von WE-
BER vomInhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von WE-
BERvor, an das WEBER für die Dauer von WEBER Tagen gebundenist.
Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotszustan-
de, soweit WEBER bezüglich des neuen Angebotsauf die Änderung
hingewiesen und seine vorvertraglichenInformationspflichten erfüllt
hat und der Kunde innerhalbder Bindungsfrist WEBER die Annahme
durch ausdrücklicheErklärung oder Anzahlung erklärt.c) Die von
WEBER gegebenen vorvertraglichen Informationenüber wesentliche
Eigenschaften der Reiseleistungen, denReisepreis und alle zusätz-
lichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten,die Mindestteilnehmerzahl
und die Stornopauschalen(gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5
und 7 EGBGB) werdennur dann nicht Bestandteil des Pauschalreise-
vertrages, soferndies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart
ist.d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen vonMit-
reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seineeigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durchausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.1.2. Für die Buchung,
die mündlich, telefonisch, schriftlich,per E-Mail, per SMS oder per
Telefax erfolgt, gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche und te-
lefonische)sollen mit dem Buchungsformular von WEBER erfolgen
(beiE-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichne-
tenBuchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietetder Kun-
de WEBER den Abschluss des Pauschalreisevertragesverbindlich an.
An die Buchung ist der Kunde 5 Werktagegebunden.b) Der Vertrag
kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung(Annahmeerklärung)
durch WEBER zustande. Bei oder unverzüglichnach Vertragsschluss
wird WEBER dem Kunden eineden gesetzlichen Vorgaben zu deren
Inhalt entsprechendeReisebestätigung in Textform übermitteln,
sofern der Reisendenicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in
Papierformnach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der -
Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheitbeider
Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.1.3. Bei
Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.Internet, App,
Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Kunden wird
der Ablauf der elektronischen Buchungin der entsprechenden An -
wendung von WEBER erläutert.b) Dem Kunden steht zur Korrektur
seiner Eingaben, zurLöschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformularseine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung,deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung
der Onlinebuchung angebotenenVertragssprachen sind angegeben.
Rechtlich maßgeblich istausschließlich die deutsche Sprache.d)
Soweit der Vertragstext von WEBER im Onlinebuchungssystemge-
speichert wird, wird der Kunde darüber und überdie Möglichkeit
zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung
des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtigbuchen“ bietet der
Kunde WEBER den Abschlussdes Pauschalreisevertrages verbindlich
an. An dieses Vertragsangebotist der Kunde 5 Werktage ab Absen-
dung derelektronischen Erklärung gebunden.f) Dem Kunden wird
der Eingang seiner Buchung unverzüglichauf elektronischem Weg
bestätigt.g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des
Buttons„zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch -
des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertra -
gesentsprechend seiner Buchungsangaben. WEBER istvielmehr
frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot desKunden anzu -
nehmen oder nicht.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der
Reisebestätigungvon WEBER beim Kunden zu Stande.i) Erfolgt die
Reisebestätigung sofort nach Vornahme derBuchung des Kunden
durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtigbuchen“ durch
entsprechende unmittelbareDarstellung der Reisebestätigung am
Bildschirm (Buchungin Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag
mit Zugangund Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden
amBildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilungüber
den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit demKunden
die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaftenDatenträ -
ger und zum Ausdruck der Reisebestätigungangeboten wird. Die
Verbindlichkeit des Pauschalreisevertragesist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Kundediese Möglichkeiten zur Speicherung oder
zum Ausdrucktatsächlich nutzt. WEBER wird dem Kunden zusätzlich
eineAusfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.1.4.
WEBER weist darauf hin, dass nach den gesetzlichenVorschriften (§§
312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB)bei Pauschalreiseverträgen
nach § 651a und § 651c BGB,die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge,
Telefonanrufe, Telekopien,E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete
Nachrichten(SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste)
abgeschlossenwurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondernledig-
lich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,insbesondere
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehehierzu auch Ziff. 5). Ein
Widerrufsrecht besteht jedoch,wenn der Vertrag über Reiseleistun-
gen nach § 651a BGBaußerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
worden ist,es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen
derVertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellungdes
Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fallbesteht ein
Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. WEBER und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf denReisepreis
vor Beendigung der Pauschalreise nur fordernoder annehmen, wenn
ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertragbesteht und dem
Kunden der Sicherungsscheinmit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers inklarer, verständlicher und hervorgeho -
bener Weise übergebenwurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen
Aushändigungdes Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von
20 %des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird30
Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsscheinübergeben
ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7genannten Grund
abgesagt werden kann. Bei Buchungenkürzer 30 Tage als vor Rei-
sebeginn ist der gesamte Reisepreissofort zahlungsfällig.2.2. Leistet
der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlungnicht entspre -
chend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,obwohl WEBER zur
ordnungsgemäßen Erbringung dervertraglichen Leistungen bereit
und in der Lage ist, seinegesetzlichen Informationspflichten erfüllt
hat und kein gesetzlichesoder vertragliches Aufrechnungs- oder
Zurückbehaltungsrechtdes Reisenden besteht, und hat der Reisen-
deden Zahlungsverzug zu vertreten, so ist WEBER berechtigt,nach
Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vomPauschal-
reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mitRücktrittskosten
gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn,
die nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistun -
genvon dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages,die
nach Vertragsabschluss notwendig werdenund von WEBER nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführtwurden, sind WEBER vor Rei-
sebeginn gestattet, soweit dieAbweichungen unerheblich sind und
den Gesamtzuschnittder Reise nicht beeinträchtigen.3.2. WEBER
ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungenunverzüglich
nach Kenntnis von dem Änderungsgrundauf einem dauerhaften
Datenträger (z.B. auch durch Email,SMS oder Sprachnachricht) klar,
verständlich und in hervorgehobenerWeise zu informieren.3.3. Im
Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichenEigenschaft einer
Reiseleistung oder der Abweichung vonbesonderen Vorgaben des
Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertragsgeworden sind, ist
der Kunde berechtigt, innerhalbeiner von WEBER gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderunggesetzten angemessenen Frist entweder
die Änderunganzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreise -
vertragzurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von -
XXX gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem denRücktritt
vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung alsangenommen.3.4.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.Hatte WEBER für
die Durchführung der geänderten Reise bzw.einer eventuell ange-
botenen Ersatzreise bei gleichwertigerBeschaffenheit zum gleichen
Preis geringere Kosten, ist demKunden der Differenzbetrag entspre-
chend § 651m Abs. 2BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. WEBER behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGBund der
nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertragverein-
barten Reisepreis zu erhöhen, soweit sicheine nach Vertragsschluss
erfolgtea) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen-
aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,b)
Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarteRei -
seleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oderFlughafengebüh-
ren, oderc) Änderung der für die betreffende Pauschalreise gel -
tendenWechselkurseunmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.4.2.
Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofernWEBER den
Reisenden in Textform klar und verständlich überdie Preiserhöhung
und deren Gründe unterrichtet und hierbeidie Berechnung der Prei-
serhöhung mitteilt.4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:a)
Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personennach
4.1a) kann WEBER den Reisepreis nach Maßgabe dernachfolgenden
Berechnung erhöhen: Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhö-
hung kann WEBERvom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmenpro Beför-
derungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskostendurch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbartenBeförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetragfür den Einzelplatz kann
WEBER vom Kundenverlangen.b) Bei Erhöhung der Steuern und
sonstigen Abgaben gem.4.1b) kann der Reisepreis um den entspre-
chenden, anteiligenBetrag heraufgesetzt werden.c) Bei Erhöhung der
Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreisin dem Umfang erhöht
werden, in dem sich die Reisedadurch für WEBER verteuert hat4.4.
WEBER ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf seinVerlangen
hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen,wenn und soweit
sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise,Abgaben oder Wechselkurse
nach Vertragsschluss und vorReisebeginn geändert haben und dies
zu niedrigeren Kostenfür WEBER führt. Hat der Kunde/Reisende
mehr als denhiernach geschuldete Betrag gezahlt, ist der Mehr -
betrag vonWEBER zu erstatten. WEBER darf jedoch von dem zu
erstattendenMehrbetrag die WEBER tatsächlich entstandenenVer -
waltungsausgaben abziehen. WEBER hat dem Kunden /Reisenden
auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcherHöhe Verwaltungs-
ausgaben entstanden sind.4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum
20. Tag vor Reisebeginneingehend beim Kunden zulässig.4.6. Bei
Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kundeberechtigt, inner-
halb einer von WEBER gleichzeitig mit Mitteilungder Preiserhöhung
gesetzten angemessenen Fristentweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vomPauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt
der Kunde nichtinnerhalb der von WEBER gesetzten Frist ausdrück-
lich gegenüberWEBER den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt
dieÄnderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalrei -
severtragzurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüberWEBER unter
der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschriftzu erklären,
falls die Reise über einen Reisevermittlergebucht wurde, kann der
Rücktritt auch diesem gegenübererklärt werden. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktrittin Textform zu erklären.5.2. Tritt der Kunde
vor Reisebeginn zurück oder tritt er dieReise nicht an, so verliert
WEBER den Anspruch auf den Reisepreis.Stattdessen kann WEBER
eine angemessene Entschädigungverlangen, soweit der Rücktritt
nicht von WEBER zuvertreten ist. WEBER kann keine Entschädigung
verlangen,soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer-
Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderungvon Personen
an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen;Umstände sind
unvermeidbar und außergewöhnlich,wenn sie nicht der Kontrolle
der Partei unterliegen, die sichhierauf beruft und sich ihre Folgen
auch dann nicht hättenvermeiden lassen, wenn alle zumutbaren
Vorkehrungen getroffenworden wären.WEBER hat die nachfolgenden
Entschädigungspauschalenunter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärungund dem Reisebeginn sowie un -
ter Berücksichtigungder erwarteten Ersparnis von Aufwendungen
und deserwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen
derReiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunktsdes
Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei WEBERwird die
pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligenStornostaffel
berechnet.
5.3. Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung /
Entschädigung % des Reisepreises
Zugang vor Reisebeginn A B C
bis 45. Tag 20 % 20 % 5,- €
44. bis 31. Tag 30 % 30 % 15,- €
30. bis 15. Tag 50 % 60 % 15,- €
14. bis 8. Tag 75 % 75 % 15,- €
7. bis 3. Tag 80 % 80% 80 %
2. Tag und Nichtanreise 100 % 100 % 100 %
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, WEBERnach-
zuweisen, dass WEBER überhaupt kein oder einwesentlich niedrige-
rer Schaden entstanden ist, als die vonWEBER geforderte Entschädi-
gungspauschale.5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3
gilt alsnicht festgelegt und vereinbart, soweit WEBER nachweist,dass
WEBER wesentlich höhere Aufwendungen entstandensind als der
kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3.In diesem Fall
ist WEBER verpflichtet, die geforderte Entschädigungunter Berück-
sichtigung der ersparten Aufwendungenund des Erwerbs einer et-
waigen, anderweitigen Verwendungder Reiseleistungen konkret zu
Reisebedingungen Omnibusbetrieb Klaus Weber
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beziffern und zu begründen.5.6. Ist WEBER infolge eines Rücktritts
zur Rückerstattung desReisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs.
5 BGB unberührt.5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §
651 e BGBvon WEBER durch Mitteilung auf einem dauerhaften Da-
tenträgerzu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechteund
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibtdurch die vor-
stehenden Bedingungen unberührt. Eine solcheErklärung ist in jedem
Fall rechtzeitig, wenn sie WEBER 7 Tagevor Reisebeginn zugeht.5.8.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherungsowie einer
Versicherung zur Deckung der Rückführungskostenbei Unfall oder
Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, desOrtes
des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart,der Beförde-
rungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung)besteht nicht. Dies
gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlichist, weil WEBER keine,
unzureichende oder falschevorvertragliche Informationen gemäß Art.
250 § 3 EGBGBgegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem
Fall ist dieUmbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen
aufWunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,-
kann WEBER bei Einhaltung der nachstehenden Fristenein Umbu -
chungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchungbetroffenen
Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage derUmbuchung nichts
anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgtdas Umbuchungsentgelt
jeweils bis zu dem Zeitpunkt desBeginns der zweiten Stornostaffel
der jeweiligen Reiseartgemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5
€ 25,- pro betroffenenReisenden.6.2. Umbuchungswünsche des
Kunden, die nach Ablauf derFristen erfolgen, können, sofern ihre
Durchführung überhauptmöglich ist, nur nach Rücktritt vom Pau -
schalreisevertraggemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleich -
zeitiger Neuanmeldungdurchgeführt werden. Dies gilt nicht bei
Umbuchungswünschen,die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. WEBER kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl-
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:a) Die Min -
destteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunktdes Zugangs der
Rücktrittserklärung von WEBER beim Kundenmuss in der jeweiligen
vorvertraglichen Unterrichtungangegeben sein.b) WEBER hat die
Mindestteilnehmerzahl und die spätesteRücktrittsfrist in der Rei -
sebestätigung anzugeben.c) WEBER ist verpflichtet, dem Kunden
gegenüber die Absageder Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass dieReise wegen Nichterreichen der Mindestteilneh-
merzahl nichtdurchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von WEBER später
als 2 Wochen vor Reisebeginnist unzulässig.7.2. Wird die Reise
aus diesem Grund nicht durchgeführt,erhält der Kunde auf den
Reisepreis geleistete Zahlungenunverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt
entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. WEBER kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltungeiner
Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einerAbmahnung
von WEBER nachhaltig stört oder wenn er sichin solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortigeAufhebung des Vertra -
ges gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht,soweit das vertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einerVerletzung von Informationspflich -
ten von WEBER beruht.8.2. Kündigt WEBER, so behält WEBER den
Anspruch auf denReisepreis; WEBER muss sich jedoch den Wert
der erspartenAufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen
lassen,die WEBER aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
inAnspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich dervon
den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. ReiseunterlagenDer Kunde hat WEBER oder seinen Reisever -
mittler, über dender Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu infor-
mieren,wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B.Flug-
schein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von WEBERmitgeteilten
Frist erhält.9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangena) Wird die Reise
nicht frei von Reisemängeln erbracht, sokann der Reisende Abhilfe
verlangen.b) Soweit WEBER infolge einer schuldhaften Unterlassung
derMängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisen-
deweder Minderungsansprüche nach § 651m BGB nochSchadens-
ersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.c) Der Reisende
ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglichdem Vertreter
von WEBER vor Ort zur Kenntnis zugeben. Der Busfahrer ist ohne
ausdrückliche Erklärung vonWEBER nicht Vertreter von WEBER. Ist
ein Vertreter von WEBERvor Ort nicht vorhanden und vertraglich
nicht geschuldet,sind etwaige Reisemängel an WEBER unter der
mitgeteiltenKontaktstelle von WEBER zur Kenntnis zu bringen; über
dieErreichbarkeit des Vertreters von WEBER bzw. seiner Kontaktstel-
levor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet.Der Reisende
kann jedoch die Mängelanzeige auch seinemReisevermittler, über
den er die Pauschalreise gebucht hat,zur Kenntnis bringen.d) Der
Vertreter von WEBER ist beauftragt, für Abhilfe zusorgen, sofern
dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,Ansprüche anzuerken -
nen.9.3. Fristsetzung vor KündigungWill der Kunde/Reisende den
Pauschalreisevertrag wegeneines Reisemangels der in § 651i Abs.
(2) BGB bezeichnetenArt, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB
kündigen, hatder Kunde WEBER zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistungzu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn dieAbhilfe
von WEBER verweigert wird oder wenn die sofortigeAbhilfe not -
wendig ist.9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei
Flugreisen;besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangena) Der
Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,-beschä -
digung und -verspätung im Zusammenhang mitFlugreisen nach
den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungenvom Reisenden unver -
züglich vor Ort mittels Schadensanzeige(„P .I.R.“) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigensind. Fluggesellschaften und WEBER
können die Erstattungenaufgrund internationaler Übereinkünfte ab-
lehnen, wenn dieSchadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die
Schadensanzeigeist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei
Verspätunginnerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.b)
Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder dieFehlleitung von
Reisegepäck unverzüglich WEBER, seinemVertreter bzw. seiner Kon-
taktstelle oder dem Reisevermittleranzuzeigen. Dies entbindet den
Reisenden nicht davon, dieSchadenanzeige an die Fluggesellschaft
gemäß Buchst. a)innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von WEBER für Schäden, dienicht
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit
resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführtwurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt . Möglicherweisedarüberhinaus-
gehende Ansprüche nach dem MontrealerÜbereinkommen bzw.
dem Luftverkehrsgesetz bleibenvon dieser Haftungsbeschränkung
unberührt.10.2. WEBER haftet nicht für Leistungsstörungen, Per -
sonenundSachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die
alsFremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelteAus-
flüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),wenn
diese Leistungen in der Reiseausschreibungund der Reisebestä -
tigung ausdrücklich und unter Angabeder Identität und Anschrift
des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden,dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
Bestandteil derPauschalreise von WEBER sind und getrennt ausge-
wähltwurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleibenhier-
durch unberührt.WEBER haftet jedoch, wenn und soweit für einen
Schadendes Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs-
oderOrganisationspflichten von WEBER ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisen-
de gegenüber WEBER geltend zu machen. Die Geltendmachungkann
auch über den Reisevermittler erfolgen,wenn die Pauschalreise
über diesen Reisevermittler gebuchtwar. Die in § 651 i Abs. (3) BGB
aufgeführten vertraglichenAnsprüche verjähren in zwei Jahren. Die
Verjährung beginntmit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte.Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
12.1. WEBER informiert den Kunden bei Buchung entsprechendder
EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästenüber die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmensvor oder spätestens bei
der Buchung über die Identität derausführenden Fluggesellschaft(en)
bezüglich sämtlicher imRahmen der gebuchten Reise zu erbringen-
den Flugbeförderungsleistungen.12.2. Steht/stehen bei der Buchung
die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist WEBER
verpflichtet, demKunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesell -
schaften zunennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird
bzw.werden. Sobald WEBER weiß, welche Fluggesellschaft denFlug
durchführt, wird WEBER den Kunden informieren.12.3. Wechselt die
dem Kunden als ausführende Fluggesellschaftgenannte Flugge -
sellschaft, wird WEBER den Kundenunverzüglich und so rasch dies
mit angemessenen Mittelnmöglich ist, über den Wechsel informie-
ren.12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „BlackList“
(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumesüber den
Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von WEBER
oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/
eu-air-safety-list_de abrufbarund in den Geschäftsräumen von
WEBER einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. WEBER wird den Kunden/Reisenden über allgemeinePass- und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeilicheFormalitäten des
Bestimmungslandes einschließlich derungefähren Fristen für die Er-
langung von gegebenenfallsnotwendigen Visa vor Vertragsabschluss
sowie über derenevtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.13.2.
Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen undMitführen der
behördlich notwendigen Reisedokumente,eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten vonZoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtungdieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung vonRücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/
Reisenden.Dies gilt nicht, wenn WEBER nicht, unzureichend oder
falschinformiert hat.13.3. WEBER haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung undden Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige di-
plomatischeVertretung, wenn der Kunde WEBER mit der Besorgung-
beauftragt hat, es sei denn, dass WEBER eigene Pflichtenschuldhaft
verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit
Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleis-
tungendurch die jeweiligen Leistungserbringer stetsunter Einhaltung
und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunktgeltenden
behördlichen Vorgaben und Auflagenerbracht werden.14.2. Der
Reisende erklärt sich einverstanden, angemesseneNutzungsre -
gelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringerbei der
Inanspruchnahme von Reiseleistungen zubeachten und im Falle
von auftretenden typischen Krankheitssymptomendie Reiseleitung
und den Leistungsträgerunverzüglich zu verständigen. Der Fahrer
des Buses ist nichtVertreter von WEBER zur Entgegennahme von
Meldungenund Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. WEBER weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher -
streitbeilegungdarauf hin, dass WEBER nicht aneiner freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.WEBER weist für alle Reisever-
träge, die im elektronischenRechtsverkehr geschlossen wurden, auf
die europäischeOnline-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.
eu/consumers/odr/ hin.15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Ange-
hörige eines Mitgliedstaatsder Europäischen Union oder Schweizer
Staatsbürgersind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhält-
niszwischen dem Kunden/Reisenden und WEBER dieausschließliche
Geltung des deutschen Rechts vereinbart.Solche Kunden/Reisende
können WEBER ausschließlich anderen Sitz verklagen.15.3. Für Kla-
gen von WEBER gegen Kunden, bzw. Vertragspartnerdes Pauschal-
reisevertrages, die Kaufleute, juristischePersonen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personensind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsortim Ausland haben, oder deren Wohnsitz
oder gewöhnlicherAufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekanntist, wird als Gerichtsstand der Sitz von WEBER vereinbart.
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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll
| Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2021
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Reiseveranstalter ist:
Omnibusbetrieb Klaus Weber
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Handelsregister HR A 6921
Alte Ortsstraße 2 b
65510 Hünstetten-Bechtheim
Telefon: 06438-2383 - Telefax 06438-71143
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Stand dieser Fassung: Dezember 2022