Reisebedingungen der RombsTouristik GmbH & Co.Sehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksamvereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Rombs TouristikGmbH & Co.KG,nachstehend „RT“abgekürzt, imBuchungsfall zustande kommendenPauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichenVorschriften der §§ 651a - y BGB (BürgerlichesGesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor IhrerBuchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages,Verpflichtungen des Kunden1.1. Füralle Buchungswegegilt:a) Grundlage des Angebots von RT und derBuchung des Kundensind die Reiseausschreibung unddie ergänzenden Informationen von RT für die jeweiligeReise, soweit diese dem Kunden bei der Buchungvorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von RTvom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebotvon RT vor, an das RT für die Dauer von 7 Tagengebundenist.DerVertragkommtaufderGrundlagediesesneuen Angebotszustande,soweitRTbezüglichdesneuenAngebots auf die Änderung hingewiesen und seinevorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und derKunde innerhalb der Bindungsfrist RTdieAnnahmedurchausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.c) Die von RT gegebenen vorvertraglichenInformationen über wesentliche Eigenschaften derReiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichenKosten, die Zahlungsmodalitäten, dieMindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5und7EGBGB)werdennur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,sofern dies zwischen den Parteienausdrücklichvereinbartist.d) Der Kunde haftet für alle vertraglichenVerpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchungvornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eineentsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche undgesonderte Erklärung übernommen hat.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,schriftlich, per E-Mail,perSMSoderperTelefaxerfolgt,gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche undtelefonische) sollen mit dem Buchungsformular von RTerfolgen. Mit der Buchung bietet der Kunde RT denAbschluss des Pauschalreisevertragesverbindlichan.Andie Buchung ist der Kunde 7Werktage gebunden.b) Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen demReisenden undRTzustande,wennÜbereinstimmungüberdie wesentlichen Vertragsbestandteile(Preis,LeistungundTermin) besteht und der ReisendedasReiseanbotvonRTannimmt. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten fürden Reiseveranstalter und für den Reisenden. ZumVertragsabschluss kommt es, wenn der Reisende dasAngebot über die Pauschalreise mit seiner Unterschrift(persönlich oder eingescannt per Post oder E-Mail)annimmt oder die Anzahlung in der Höhe von 20 %desPauschalreisepreises innerhalb einer auf dem Angebotangeführten Frist (idR innerhalb von 7 Tagen abAngebotslegung) tätigt.1.3. Bei Buchungen im elektronischenGeschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) giltfür den Vertragsabschluss:a) DemKunden wird der AblaufderelektronischenBuchung in der entsprechenden Anwendung von RT
erläutert.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seinerEingaben, zur Löschung oder zumZurücksetzendesgesamten Buchungsformulars eine entsprechendeKorrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzungerläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchungangebotenen Vertragssprachen sind angegeben.Rechtlich maßgeblich ist ausschließlichdie deutscheSprache.d) Soweit der Vertragstext von RT imOnlinebuchungssystemgespeichert wird, wird der Kundedarüber und über die Möglichkeit zumspäteren AbrufdesVertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde RT denAbschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Andieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage abAbsendungder elektronischen Erklärung gebunden.f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchungunverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.g) Die Übermittlung der Buchung durchBetätigungdes Buttons "zahlungspflichtig buchen"begründetkeinenAnspruchdesKundenaufdasZustandekommeneinesPauschalreisevertrages entsprechend seinerBuchungsangaben. RT ist vielmehr frei in derEntscheidung, das Vertragsangebot des Kundenanzunehmen oder nicht.h) Zum endgültigen Abschluss des Reisevertragesist eine Anzahlung von 20 %des Reisepreises zzgl. ggf.Reiseversicherung umgehend zu leisten.i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nachVornahme der Buchung desKundendurchBetätigungdesButtons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechendeunmittelbare Darstellung der Reisebestätigung amBildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt derPauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieserReisebestätigung beimKunden amBildschirmzu Stande,ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingangseiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden dieMöglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaftenDatenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigungangeboten wird. Die Verbindlichkeit desPauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,dass der KundedieseMöglichkeitenzurSpeicherungoderzum Ausdruck tatsächlich nutzt. RT wird dem Kundenzusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung inTextform übermitteln.1.4. RTweistdaraufhin,dassnachdengesetzlichenVorschriften(§§312Abs.7,312gAbs.2Satz1Nr.9BGB)bei Pauschalreiseverträgen nach § 651aund§651cBGB,die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe,Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendeteNachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien undOnlinedienste)abgeschlossenwurden,keinWiderrufsrechtbesteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- undKündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrechtgemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). EinWiderrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag überReiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb vonGeschäftsräumengeschlossenwordenist,essei denn,diemündlichen Verhandlungen, auf denen derVertragsschluss beruht, sind auf vorhergehendeBestellung des Verbrauchers geführt worden; imletztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfallsnicht.2. Bezahlung2.1. RT und Reisevermittler dürfen Zahlungen aufden Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nurfordern oder annehmen, wenn ein wirksamerKundengeldabsicherungsvertrag besteht und demKundender Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des
Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher undhervorgehobener Weise übergeben wurde. NachVertragsabschluss wird gegen Aushändigung desSicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 %des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlungwirdbei Busreisen 14 Tage und bei Flugreisen 35 Tage vorReisebeginn fällig, sofern der Sicherungsscheinübergeben ist unddieReisenichtmehrausdeminZiffer7genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungenkürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamteReisepreis sofort zahlungsfällig.2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder dieRestzahlung nicht entsprechend den vereinbartenZahlungsfälligkeiten, obwohl RT zur ordnungsgemäßenErbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in derLageist,seinegesetzlichenInformationspflichtenerfüllthatund kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs-oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, undhat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so istRT berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nachAblauf der Frist vomPauschalreisevertrag zurückzutretenund den Reisenden mit RücktrittskostengemäßZiffer5zubelasten.3. Änderungen von Vertragsinhalten vorReisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften vonReiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt desPauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und von RT nicht wider Treu undGlauben herbeigeführt wurden, sind RT vor Reisebeginngestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind undden Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. RT ist verpflichtet, den Kunden überLeistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vondem Änderungsgrund auf einemdauerhaften Datenträger(z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar,verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einerwesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder derAbweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, dieInhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist derKunde berechtigt, innerhalb einer von RTgleichzeitig mitMitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Fristentweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlichvom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt derKunde nicht innerhalb der von RT gesetzten Fristausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vomPauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleibenunberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind. Hatte RT für die Durchführung dergeänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenenErsatzreisebei gleichwertigerBeschaffenheitzumgleichenPreis geringere Kosten, ist dem Kunden derDifferenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zuerstatten4. Preiserhöhung; Preissenkung4.1. RTbehält sich nach Maßgabe der § 651f, 651gBGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den imPauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen,soweita) eine Erhöhung des Preises für die Beförderungvon Personen aufgrund höherer Kosten fürTreibstoffoderandere Energieträger,b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigenAbgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wieTouristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oderc) eine Änderung der für die betreffendePauschalreise geltenden Wechselkursesich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nurzulässig, sofern RT den Reisenden in Textform klar und
verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründeunterrichtet undhierbei dieBerechnungderPreiserhöhungmitteilt.4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderungvon Personen nach 4.1a) kann RT den Reisepreis nachMaßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:■ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannRTvom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.■ AnderenfallswerdendievomBeförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichenBeförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze desvereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich soergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kannRTvom Kunden verlangen.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigenAbgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um denentsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c)kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, indem sich die Reise dadurch fürRTverteuert hat4.4. RTist verpflichtet,demKunden/Reisendenaufsein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreiseseinzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c)genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nachVertragsschluss und vor Reisebeginn geänderthabenunddies zu niedrigeren Kosten für RT führt. Hat derKunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldetenBetrag gezahlt,istderMehrbetragvonRTzuerstatten.RTdarf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die RTtatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen.RT hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangennachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgabenentstanden sind.4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum20. Tagvor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 %ist derKunde berechtigt, innerhalb einer von RTgleichzeitig mitMitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenenFrist entweder die Änderung anzunehmen oderunentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von RT gesetztenFrist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vomPauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.5. Rücktritt durch den Kunden vorReisebeginn/Stornokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vomPauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt istgegenüber RT unter der vorstehend/nachfolgendangegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise übereinen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktrittauch diesemgegenüber erklärtwerden.DemKundenwirdempfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginnzurückodertritter die Reise nicht an, soverliertRTdenAnspruchaufdenReisepreis. Stattdessen kann RT eine angemesseneEntschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vonRT zu vertreten ist. RT kann keine Entschädigungverlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessenunmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnlicheUmstände auftreten, die die Durchführung derPauschalreise oder die Beförderung vonPersonenandenBestimmungsort erheblich beeinträchtigen;Umständesindunvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht derKontrolle der Partei unterliegen,diesichhieraufberuftundsich ihre Folgen auchdannnichthättenvermeidenlassen,wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wordenwären.RT hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalenunter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen derRücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unterBerücksichtigung der erwarteten Ersparnis von
Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durchanderweitige Verwendungen der Reiseleistungenfestgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangsder Rücktrittserklärung des Kunden bei OUK wird diepauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligenStornostaffel berechnet.Busreisen- bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%desGesamtpreises,- ab dem 29.Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises,- ab dem 22.Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises,- ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises,- ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises- ab dem 3.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag desReiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % desGesamtreisepreisesFlugreisen, See-/Flusskreuzfahrten- bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%desGesamtpreises,- ab dem 29.Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises,- ab dem 22.Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises,- ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises,- ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises- ab dem 3.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag desReiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % desGesamtreisepreises
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fallunbenommen, RTnachzuweisen, dass RTüberhauptkeinoder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist,als die vonRTgeforderte Entschädigungspauschale.5.4. RT behält sich vor, anstelle der vorstehendenPauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zufordern, soweit RTnachweist, dass RTwesentlich höhereAufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschaleentstanden sind. In diesem Fall ist RT verpflichtet, diegeforderte Entschädigung unter Berücksichtigung derersparten Aufwendungen und einer etwaigen,anderweitigen VerwendungderReiseleistungenkonkretzubeziffern und zu belegen.5.5. IstRTinfolgeeinesRücktrittszurRückerstattungdes Reisepreises verpflichtet, hat RT unverzüglich, aufjeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang derRücktrittserklärung, zu leisten.5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651 eBGBvonRTdurchMitteilungaufeinemdauerhaftenDatenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter indie Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrageintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungenunberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fallrechtzeitig, wenn sieRT7 Tage vor Reisebeginn zugeht.5.7. Der Abschluss einerReiserücktrittskostenversicherung sowie einerVersicherung zur Deckung der Rückführungskosten beiUnfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen6.1. Ein Anspruch des Kunden nachVertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich desReisetermins, des Reiseziels, des OrtesdesReiseantritts,der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsartoder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht.Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weilRT keine, unzureichende oder falsche vorvertraglicheInformationen gemäßArt.250§3EGBGBgegenüberdemReisenden gegeben hat;indiesemFall istdieUmbuchungkostenlos möglich. Wird in denübrigenFällenaufWunschdes Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen,kann RT bei Einhaltung der nachstehenden Fristen einUmbuchungsentgelt vomKunden pro vonderUmbuchungbetroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusageder Umbuchung nichts anderes imEinzelfall vereinbartist,
beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu demZeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel derjeweiligen ReiseartgemäßvorstehenderRegelunginZiffer5 bei Busreisen € 25,- / bei Flug- und Schiffsreisen €50,-jeweils pro betroffenen Reisenden.6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nachAblauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihreDurchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktrittvom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu denBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldungdurchgeführt werden. Dies gilt nicht beiUmbuchungswünschen, die nur geringfügige Kostenverursachen.7. Rücktritt wegen Nichterreichens derMindestteilnehmerzahl7.1. RT kann bei Nichterreichen einerMindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgenderRegelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der spätesteZeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von RTbeim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichenUnterrichtung angegeben sein.b) RT hat die Mindestteilnehmerzahl und diespäteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.c) RT ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber dieAbsage der Reise unverzüglich zu erklären, wennfeststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen derMindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von RT später als 14 Tage vorReisebeginn bei Busreisen bzw. 4 Wochen vorReisebeginn bei Flugreisen ist unzulässig.7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nichtdurchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreisgeleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. giltentsprechend.8. Kündigung aus verhaltensbedingtenGründen8.1. RT kann den Pauschalreisevertrag ohneEinhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisendeungeachtet einer AbmahnungvonRTnachhaltigstörtoderwenn er sich in solchemMaßvertragswidrig verhält, dassdie sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhaltenursächlich auf einer Verletzung von InformationspflichtenvonRTberuht.8.2. Kündigt RT, so behält RTdenAnspruchaufdenReisepreis; RT muss sich jedoch den Wert der erspartenAufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnenlassen, die RT aus einer anderweitigen Verwendung dernicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,einschließlich der vondenLeistungsträgerngutgebrachtenBeträge.9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden9.1. ReiseunterlagenDer Kunde hat RT oder seinen Reisevermittler, über dender Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren,wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B.Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von RTmitgeteilten Frist erhält.9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängelnerbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.b) Soweit RT infolge einer schuldhaftenUnterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffenkonnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüchenach §651mBGBnochSchadensersatzansprüchenach§651n BGB geltend machen.c) Der Reisende ist verpflichtet, seineMängelanzeige unverzüglich demVertretervonRTvorOrtzur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohneausdrückliche Erklärung von RTnichtVertretervonRT.Ist
ein Vertreter von RT vor Ort nicht vorhanden undvertraglich nicht geschuldet, sind etwaigeReisemängel anRT unter der mitgeteilten Kontaktstelle von RT zurKenntnis zu bringen;überdieErreichbarkeitdesVertretersvon RT bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in derReisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedochdie Mängelanzeige auch seinemReisevermittler,überdener die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.d) DerVertretervonRTistbeauftragt,fürAbhilfezusorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt,Ansprüche anzuerkennen.9.3. Fristsetzung vor KündigungWill der Kunde/Reisende denPauschalreisevertragwegeneines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGBbezeichneten Art, sofern er erheblichist,nach§651l BGBkündigen,hatderKundeRTzuvoreineangemesseneFristzur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht,wenn die Abhilfe von RT verweigert wird oder wenn diesofortige Abhilfe notwendig ist.9.4. Gepäckbeschädigung undGepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln& Fristen zum Abhilfeverlangena) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dassGepäckverlust, -beschädigung und –verspätung imZusammenhang mit Flugreisen nach denluftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisendenunverzüglich vorOrtmittelsSchadensanzeige(„P.I.R.“)derzuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.Fluggesellschaften und RT können die Erstattungenaufgrund internationalerÜbereinkünfteablehnen,wenndieSchadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. DieSchadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nachAushändigung, zu erstatten.b) ZusätzlichistderVerlust,dieBeschädigungoderdie Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglichRT,seinemVertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder demReisevermittler anzuzeigen.DiesentbindetdenReisendennicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaftgemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zuerstatten.10. Beschränkung der Haftung10.1. Die vertragliche Haftung von RT für Schäden,die nichtausderVerletzungdesLebens,desKörpersoderder Gesundheit resultieren und nicht schuldhaftherbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreisbeschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehendeAnsprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw.dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieserHaftungsbeschränkung unberührt.10.2. RT haftet nicht für Leistungsstörungen,Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mitLeistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermitteltwerden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen,Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungenin der Reiseausschreibung und der Reisebestätigungausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschriftdes vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen soeindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für denReisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreisevon RT sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurchunberührt.RThaftet jedoch, wenn und soweitfüreinenSchadendesReisenden die Verletzung vonHinweis-,Aufklärungs-oderOrganisationspflichten vonRTursächlich gewordenist.11. Geltendmachung von Ansprüchen, AdressatAnsprüchenachden§651i Abs.(3)Nr.2,4-7BGBhatderKunde/Reisende gegenüber RT geltend zu machen. DieGeltendmachung kann auch über den Reisevermittlererfolgen, wenn die Pauschalreise über diesenReisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB
aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zweiJahren. Die Verjährung beginnt mit demTag, an demdieReise dem Vertrag nach enden sollte. EineGeltendmachung in Textform wird empfohlen.12. Information zur Identität ausführenderLuftfahrtunternehmen12.1. RT informiert den Kunden bei BuchungentsprechendderEU-VerordnungzurUnterrichtungvonFluggästen über die Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei derBuchung über die Identität der ausführendenFluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher imRahmen dergebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen.12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführendeFluggesellschaft(en) noch nicht fest, so istRTverpflichtet,dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. dieFluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich denFlug durchführen wird bzw. werden. Sobald RT weiß,welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird RTdenKunden informieren.12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführendeFluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird RT denKunden unverzüglich und so rasch dies mitangemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechselinformieren.12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung desLuftraumes über den Mitgliedstaaten untersagtist.),istaufden Internet-Seiten von RT oder direkt überhttp://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von RTeinzusehen.13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften13.1. RTwirddenKunden/ReisendenüberallgemeinePass- und VisaerfordernissesowiegesundheitspolizeilicheFormalitäten des Bestimmungslandes einschließlich derungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfallsnotwendigen Visa vorVertragsabschlusssowieüberderenevtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffenund Mitführen der behördlich notwendigenReisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowiedasEinhaltenvonZoll-undDevisenvorschriften.Nachteile,dieausderNichtbeachtungdieserVorschriftenerwachsen,z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lastendes Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn RT nicht,unzureichend oder falsch informiert hat.13.3. RThaftet nicht für die rechtzeitigeErteilungundden Zugang notwendiger Visa durch die jeweiligediplomatische Vertretung, wenn der Kunde RT mit derBesorgung beauftragt hat, es sei denn, dass RT eigenePflichten schuldhaft verletzt hat.14. Besondere Regelungen im Zusammenhangmit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)14.1. Die Parteien sind sich einig, dass dievereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligenLeistungserbringer stets unter Einhaltung und nachMaßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltendenbehördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden,angemessene Nutzungsregelungenoder-beschränkungender Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme vonReiseleistungen zu beachten und im Falle vonauftretenden typischen Krankheitssymptomen dieReiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zuverständigen. Der Fahrer des BusesistnichtVertretervonOUK zur Entgegennahme von Meldungen undReklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und
Gerichtsstand15.1. RT weist im Hinblick auf das Gesetz überVerbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass RT nicht aneiner freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. RTweist für alle Reiseverträge, die im elektronischenRechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäischeOnline-Streitbeilegungs- Plattformhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/hin.15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörigeeines Mitgliedstaats der Europäischen Union oderSchweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamteRechts- und Vertragsverhältnis zwischen demKunden/Reisenden und RT die ausschließliche Geltungdes deutschen Rechts vereinbart. SolcheKunden/Reisende können RTausschließlichanderenSitzverklagen.15.3. Für Klagen von RT gegen Kunden, bzw.VertragspartnerdesPauschalreisevertrages,dieKaufleute,juristische Personen des öffentlichen oderprivatenRechtsoderPersonensind,dieihrenWohnsitzodergewöhnlichenAufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt derKlageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandder Sitz vonRTvereinbart.
--------------------------------------------------------------------------------------------© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt; Bundesverband DeutscherOmnibusunternehmer e. V. und Noll & HüttenRechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2022--------------------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter ist:
Rombs Touristik GmbH & Co. Geschäftsführer: Rudolf RombsHandelsregister HRA Nr. 1969Industriestr. 29D-91781 WeißenburgTel: 09141 99330
Mail:
[email protected] Web: www.rombs.de
Stand dieser Fassung: Juni 2020