Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages ; Verpflichtungen
des Reisenden; Hinweis zum Nichtbestehen von bestimmten
Widerrufsrechten
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Frosch Reisen GmbH & Co KG
und der Buchung des Reisenden sind die Reiseausschreibung und
die ergänzenden Informationen von Frosch Reisen GmbH & Co KG
für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung
vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Frosch Reisen GmbH
& Co KG vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von
Frosch Reisen GmbH & Co KG vor, an das Frosch Reisen GmbH
& Co KG für die Dauer von 5 Werktage gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit
Frosch Reisen GmbH & Co KG bezüglich des neuen Angebots auf
die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb der
Bindungsfrist Frosch Re isen GmbH & Co KG die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Frosch Reisen GmbH & Co KG gegebenen
vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der
Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten , die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die
Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7
EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Reisende haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E -
Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit
dem Buchungsformular von Frosch Reisen GmbH & Co KG erfolgen
(bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten
Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Reisende
Frosch Reisen GmbH & Co KG den Abschluss des
Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der
Reisende 5 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung
(Annahmeerklärung) durch Frosch Reisen GmbH & Co KG
zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Frosch
Reisen GmbH & Co KG dem Reisenden eine den gesetzlichen
Vorgaben entsprechende Reiseb estätigung in Textform übermitteln,
sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der
Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider
Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Reisenden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der
entsprechenden Anwendung von Frosch Reisen GmbH & Co KG
erläutert.
b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur
Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuch ung angebotenen
Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist
ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Frosch Reisen GmbH & Co KG im
Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Reisende darüber
und über die Möglichke it zum späteren Abruf des Vertragstextes
unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "kostenpflichtig
buchen“ bietet der Reisende Frosch Reisen GmbH & Co KG den
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses
Vertragsangebot ist der Reisende 3 Werktage ab Absendung der
elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons
"kostenpflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des
Reisenden auf das Zustandekommen eines
Pauschalreisevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. Frosch Reisen GmbH & Co KG ist vielmehr
frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Reisenden
anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von
Frosch Reisen GmbH & Co KG beim Reisenden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung
des Reisenden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig
buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der
Reisebestätigung am Bildschirm ( Buchung in Echtzeit) , so kommt
der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser
Reisebestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne
dass es einer Zwi Zwischenmitteilung über den Eingan g seiner
Buchung nach f) bedarf, soweit dem Reisenden die Möglichkeit zur
Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck
der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des
Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der
Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck
tatsächlich nutzt. Frosch Reisen GmbH & Co KG wird dem
Reisenden zusätz lich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in
Textform übermitteln.
1.4. Frosch Reisen GmbH & Co KG weist darauf hin, dass nach den
gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im
Fernabsatz (Briefe, K ataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E -Mails,
über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk,
Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts -
und Kündigungsrec hte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §
651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt
worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls
nicht.
2. Bezahlung
2.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG und Reisevermittler dürfen
Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur
fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag
besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und
hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss
wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung
in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig . Die
Restzahlung wird 35 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in
Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen
kürzer 35 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort
zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung
nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl
Frosch Reisen GmbH & Co KG zur ordnungsgemäßen Erbringung
der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine
gesetzlichen Info rmationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches
oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des
Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu
vertreten, so ist Frosch Reisen GmbH & Co KG berechtigt, nach
Mahnung mit Fris tsetzung und nach Ablauf der Frist vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die
nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eig enschaften von Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Frosch Reisen GmbH
& Co KG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
Frosch Reisen GmbH & Co KG vor Rei sebeginn gestattet, soweit
die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Frosch Reisen GmbH & Co KG ist verpflichtet, den Reisenden
über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem
Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch
E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in
hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
besonderen Vorgaben des Reisenden, die Inhalt des
Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Reisende berechtigt,
innerhalb einer von Frosch Reisen GmbH & Co KG gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die
Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten1. Erklärt der Reisende nicht innerhalb der von Frosch
Reisen GmbH & Co KG gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber
Frosch Reisen GmbH & Co KG den Rücktritt vom
Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Frosch
Reisen GmbH & Co KG für die Durchführung der geänderten Reise
bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise 2 bei gleichwertiger
Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem
Reisenden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu
erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG behält sich nach Maßgabe der
§ 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im
Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund
höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen - oder
Flughafengebühren, oder
Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden
Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Frosch
Reisen GmbH & Co KG den Reisenden in Textform klar und
verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet
und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
4.1a) kann Frosch Reisen GmbH & Co KG den Reisepreis nach
Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
◼ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Frosch
Reisen GmbH & Co KG vom Reisenden den Erhöhungsbetrag
verlangen.
◼ Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz kann Frosch Reisen GmbH & Co KG vom Reisenden
verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in
dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
Frosch Reisen GmbH & Co KG verteuert hat
4.4. Frosch Reisen GmbH & Co KG ist verpflichtet , dem
Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises
einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise,
Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für
Frosch Reisen GmbH & Co KG führt. Hat der Reisende mehr als
den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist d er Mehrbetrag von
Frosch Reisen GmbH & Co KG zu erstatten. Frosch Reisen GmbH
& Co KG darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Frosch
Reisen GmbH & Co KG tatsächlich entstandenen
Verwaltungsausgaben abziehen. Frosch Reisen GmbH & Co KG hat
dem Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher
Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Reisenden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende
berechtigt, innerhalb einer von Frosch Reisen GmbH & Co KG
gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der
Reisende nicht innerhalb der von Frosch Reisen GmbH & Co KG
gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Frosch Reisen GmbH & Co
KG den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als
angenommen.
5. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn ;
Stornokosten
5.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
Frosch Reisen GmbH & Co KG unter der vorstehend/nachfolgend
angegebenen Anschrift zu erklären ; falls die Reise über einen
Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem
gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den
Rücktritt in 3Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt der Reisende
die Reise nicht an, so verliert Frosch Reisen GmbH & Co KG den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Frosch Reisen
GmbH & Co KG eine angemessene Entschädigung verlangen,
soweit der Rücktritt nicht von Frosch Reisen GmbH & Co KG zu
vertreten ist . Frosch Reisen GmbH & Co KG kann keine
Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen
unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die
Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich
beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich,
wenn sie nicht der Kontrolle der Partei , die sich hierauf beruft;
unterliegen und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden
lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.3. Frosch Reisen GmbH & Co KG hat die na chfolgenden
Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums
zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und
des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem
Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der
jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Unsere Entschädigungspauschalen bei Busreisen sind wie
folgt:
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 10% vom Reisepreis
Vom 44. – 30. Tag vor Reisebeginn 20% vom Reisepreis
Vom 29. – 21. Tag vor Reisebeginn 35% vom Reisepreis
Vom 20. – 15. Tag vor Reisebeginn 50% vom Reisepreis
Vom 14. – 7. Tag vor Reisebeginn 80% vom Reisepreis
Vom 6. – 1.Tag vor Reisebeginn 90% vom Reisepreis
Bei Nichtantritt de Reise 100% vom Reisepreis, jedoch immer
mindestens 30,- €
5.4. Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall un Frosch Reisen GmbH
& Co KG überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden
entstanden ist, als die von Frosch Reisen GmbH & Co KG geforderte
Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht
festgelegt und vereinbart , soweit Frosch Reisen GmbH & Co KG
nachweist, dass Frosch Reisen GmbH & Co KG wesentlich höhere
Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der
Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist Frosch Reisen GmbH
& Co KG verpflichtet, die geforderte Entschädigun g unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs
einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist Frosch Reisen GmbH & Co KG infolge eines Rücktritts zur
Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB
unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von
Frosch Reisen GmbH & Co KG durch Mitteilung auf einem
dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt
durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche
Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Frosch Reisen
GmbH & Co KG 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der 4Abschluss einer Reiserücktritt skostenversicherung
sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten
bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes
des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der
Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht
nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbu chung erforderlich ist, weil
Frosch Reisen GmbH & Co KG keine, unzureichende oder falsche
vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber
dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fä llen auf Wunsch des
Reisenden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Frosch
Reisen GmbH & Co KG bei Einhaltung der nachstehenden Fristen
ein Umbuchungsentgelt vom Reisenden pro von der Umbuchung
betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der
Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das
Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der
zweiten Stornostaffelstufe der jeweiligen Reiseart gemäß
vorstehender Regelung in Ziffer 15 € pro betroffenen Reisenden.
Etwaig im Zuge der Umbuchung resultierende höhere Reisekosten
sind vom Reisenden zusätzlich zu bezahlen. Sofern im Zuge der
Umbuchung geringere Reisekosten resultieren sollten, wird dies
entsprechend zugunsten des Reisenden berücksichtigt .
6.2. Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach Ablauf der
Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu
den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt
werden. Dies gilt nicht bei U mbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
7. 5Rücktritt wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl
7.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG kann bei Nichterreichen einer
Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen
zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung von Frosch Reisen GmbH & Co KG
beim Reisenden muss in der jeweiligen vorvertraglichen
Unterrichtung angegeben sein.
b) Frosch Reisen GmbH & Co KG hat die Mindestteilnehmerzahl
und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben .
c) Frosch Reisen GmbH & Co KG ist verpflichtet, dem Reisenden
gegenüber der Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn
feststeht, dass die Reise wegen Nic hterreichen der
Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Frosch Reisen GmbH & Co KG später als 14
Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der
Reisende auf den Reisepreis gelei stete Zahlungen unverzüglich
zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG kann den Pauschalreisevertrag
ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet
einer Abmahnung von Frosch Reisen GmbH & Co KG nachhaltig
stört oder wenn der Reisende sich in solchem Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf
einer Verletzung von Informationspflichten von Frosch Reisen
GmbH & Co KG beruht.
8.2. Kündigt Frosch Reisen GmbH & Co KG , so behält Frosch
Reisen GmbH & Co KG den Anspruch auf den Reisepreis; Frosch
Reisen GmbH & Co KG muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
Frosch Reisen GmbH & Co KG aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt,
einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Reisende hat Frosch Reisen GmbH & Co KG oder s einen
Reisevermittler, über den der Reisende die Pauschalreise gebucht
hat, zu informieren, wenn der Reisende die notwendigen
Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der
von Frosch Reisen GmbH & Co KG mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Frosch Reisen GmbH & Co KG infolge einer schuldhaften
Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann
der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch
Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen .
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelan zeige unverzüglich
dem Vertreter von Frosch Reisen GmbH & Co KG vor Ort zur
Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung
von Frosch Reisen GmbH & Co KG nicht Vertreter von Frosch
Reisen GmbH & Co KG. Ist ein Vertreter von Frosch Reisen GmbH
& Co KG vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet,
sind etwaige Reisemängel an Frosch Reisen GmbH & Co KG unter
der mitgeteilten 6Kontaktstelle von Frosch Reisen GmbH & Co KG
zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertre ters von
Frosch Reisen GmbH & Co KG bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort
wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch
die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die
Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Frosch Reisen GmbH & Co KG ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er
erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Reisende Frosch
Reisen GmbH & Co KG zuvor eine angemessene Frist zur
Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe
von Frosch Reisen GmbH & Co KG verweigert wird oder wenn die
sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei
Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -
beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen
nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden
unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften
und Frosch Reisen GmbH & Co KG können die Erstattungen
aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die
Schadensanzeige nicht ausgefülltworden ist. Die Schadensanzeige
ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu ers tatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck unverzüglich Frosch Reisen GmbH & Co KG ,
seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler
anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, di e
Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb
der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von Frosch Reisen GmbH & Co KG
für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt
wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt 7.
Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben
von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. Frosch Reisen GmbH & Co KG haftet nicht für
Leistungsstörungen, Personen - und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltunge n,
Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der
jeweiligen Leistungsausschreibung und der Buchungsbestätigung
ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des
vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht
Bestandteil der Pauschalreise von Frosch Reisen GmbH & Co KG
sind und im Übrigen die Vorgaben der §§ 651b, 651c, 651w und 651y
BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.
10.3. Frosch Reisen GmbH & Co KG haftet jedoch, wenn und soweit
für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis -,
Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Frosch Reisen GmbH
& Co KG ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4 -7 BGB hat der Reisende
gegenüber Frosch Reisen GmbH & Co KG geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn
die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in §
651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in
zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform
wird empfohlen.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
12.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG informiert den Reisenden bei
Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von
Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über
die Id entität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich
sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden
Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Frosch Reisen GmbH &
Co KG verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug
durchführen wird bzw. werden. Sobald Frosch Reisen GmbH & Co
KG weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Frosch
Reisen GmbH & Co KG den Reisenden informieren.
12.3. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird Frosch Reisen GmbH & Co KG den
Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln
möglich ist, über den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111 / 2005 erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes
über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet -Seiten
von Frosch Reisen GmbH & Co KG oder direkt über
https://transport.ec.europa.eu/transport -themes/eu-air-safety-list_de
abrufbar und in den Geschäftsräumen von XXX einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG wird den Reisenden über
allgemeine Pass - und Visaerfordernisse sowie
gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes
einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von
gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über
deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und
Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll - und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nic htbeachtung dieser
Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Frosch Reisen
GmbH & Co KG nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
13.3. Frosch Reisen GmbH & Co KG haftet nicht für die rechtzeitige
Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige
diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Frosch Reisen GmbH
& Co KG mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Frosch
Reisen GmbH & Co KG eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten
Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter
Einhaltung und nach Maßgabe der zum je weiligen Reisezeitpunkt
geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene
Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer
bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachte n und im
Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die
Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
Der Fahrer des Bus ses ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen
anderslautenden Erklärung von Frosch Reisen GmbH & Co KG
gem. Ziffer 9.2c) nicht Vertreter von Frosch Reisen GmbH & Co KG
zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.
14.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die R echte des
Reisenden aus § 651i BGB unberührt.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl - und
Gerichtsstandsvereinbarung
15.1. Frosch Reisen GmbH & Co KG weist im Hinblick auf das
Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Frosch
Reisen GmbH & Co KG nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine
Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für Frosch Reisen GmbH & Co
KG verpflichtend würde, informiert Frosch Reisen GmbH & Co KG
die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter
Form.8
15.2. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der
Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das
gesamte Rechts - und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden
und Frosch Reisen GmbH & Co KG die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können Frosch
Reisen GmbH & Co KG ausschließlich am Sitz von Frosch Reisen
GmbH & Co KG verklagen.
15.3. Für Klagen von Frosch Reisen GmbH & Co KG gegen
Reisenden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die
Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts
oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wi rd als Gerichtsstand der Sitz von Frosch Reisen
GmbH & Co KG vereinbart.
9© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehme n e. V. und TourLaw - Noll
| Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
Zusatzbedingungen für Reisen unter der Marke „bus dich weg!“
Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu den
vorstehenden Reisebedingungen der Firma Frosch-Reisen GmbH &
Co. KG, nachfolgend „ FRO“ abgekürzt, für Reisen , die ausdrücklich
als „bus dich weg!“ Reise beworben werden .
Unter der Marke „bus dich weg!“ haben sich selbständige
Busunternehmer zusammengeschlossen, um gemeinsam Busreisen
mit garantieren Mehrwerten, insbesondere der
Durchführungsgarantie, anzubieten. Reiseveranstalter und all einiger
Vertragspartner des Reisenden für die von FRO durchgeführte „bus
dich weg!“ Reise ist die FRO.
1. Durchführungsgarantie
1.1. Die FRO bietet bei allen mit „bus dich weg!“ gekennzeichneten
Reisen die besondere Durchführungsgarantie. Damit genießen
die Reis enden absolute Planungssicherheit, denn diese „bus
dich weg!“ Reisen finden unabhängig von einer
Mindestteilnehmerzahl zu den nachfolgenden Konditionen statt.
2. Kleinbusdurchführung
2.1. Sofern bei einer „bus dich weg!“ Reise sehr wenige
Reiseteilnehmer gebuc ht sind, behält sich FRO vor, die
entsprechende Reise in einem Kleinbus durchzuführen. Als
Kleinbus können Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die nicht
den in der Reiseausschreibung ausgeschriebenen
Fernreisebus entsprechen. Insbesondere verfügen Kleinbusse
z.B. nicht über eine Bordtoilette.
2.2. Die Kleinbusdurchführung wird zugunsten der
Durchführungsgarantie für den Kunden und dem
umweltbewussten Verhalten der FRO im Rahmen der „bus dich
weg!“ Gruppe eingesetzt.
3. Zu-, Weg-, Heimbringer – Bustransfer
3.1. Je nach Reiseroute, gebuchten Zustiegsstellen und Auslastung
kann es im Rahmen der Durchführungsgarantie dazu