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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Firma Ostertag Reisen GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der Firma Ostertag Reisen GmbH
(nachfolgend „Ostertag“), bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten . Sie
ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von Ostertag Reisen GmbH ; anzuwendende
Rechtsvorschriften
1.1. Ostertag erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen
als Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw.
des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen Ostertag und dem Kunden,
bzw. dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit Ostertag ge-
troffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vertragsbedingungen,
hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§
611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen
Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit Ostertag Reisen
GmbH anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden
bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts-
und Vertragsverhältnis mit Ostertag ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die
Tagesfahrten von Ostertag. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahr-
ten, die Unterkunftsleistungen beinhalten, finden die Reisebedingun-
gen von Ostertag Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax,
per E-Mail und auf unserer Website entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Ostertag und der Buchung des Kun-
den sind die Beschreibung des T agesfahrtangebots und die ergän-
zenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem
Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Bu-
chung ab, so liegt ein neues Angebot von Ostertag vor. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder
Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen
Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vor-
nimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflich-
tung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder
Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppentages-
fahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer 11.1 und die vom Grup-
penauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Ta-
gesfahrtteilnehmer.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden
verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder mündliche
Bestätigung von Ostertag zum Abschluss des verbindlichen V ertra-
ges über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem Zugang der
Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch Ostertag zu-
stande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche
und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich
sind. Ostertag Reisen GmbH informiert den Kunden ca. 1 Woche vor
Abfahrt telefonisch über die Abfahrtszeiten.
2.3. Ostertag weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschrif-
ten (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienst-
leistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes geschlossen wurde, kein
Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kün-
digungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinba-
rungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von
Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von Ostertag besteht aus der Erbrin-
gung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschrei-
bung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschrie-
benen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit
Ostertag, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfoh-
len wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbar-
ten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss
notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ab-
lauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von Ostertag nicht wider
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leis-
tung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistun gsansprüche des
Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesent-
licher Leistungen bleiben unberührt.
3.4. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf verein-
barte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, fin-
den die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den
Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung be-
züglich des Vertrages mit Ostertag. Dies gilt nur dann nicht, wenn
durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum
des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung
so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den
Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzu-
mutbar ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistun g vor oder sind
vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu er-
warten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und
Ostertag vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder
außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leis-
tungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistun-
gen ein.
4.2. Der Fahrpreis ist vor Antritt der Tagesfahrt online zu überweisen.
4.3. Soweit kein v ertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des
Kunden besteht und Ostertag zur Erbringung der vertraglichen Leis-
tungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeits-
voraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist Ostertag berech-
tigt, vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz
gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender
Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein
Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Ver-
tragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leis-
tung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung
(Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden bzw. des
Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Oster-
tag bis 3 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt er-
heben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Ein-
zelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Um-
buchungsvorgang. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es
vorbehalten Ostertag nachzuweisen, dass die durch die Vornahme
der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich geringer sind, als
das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben der Kunde
bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 3 Tage vor
Leistungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung über-
haupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Dienstleistungsvertrag mit
Ostertag gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen und gleichzeitiger Neu-
buchung durchgeführt werden.
5.3. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswün-
schen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leis-
tungen, ohne dass dies von Ostertag zu vertreten ist, insbesondere
durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne
Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch,
obwohl Ostertag zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist,
so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter
Zahlungen.
6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§
615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen , ohne dass ein An-
spruch auf Nachholung der Leistung besteht.
2
b) Ostertag hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendun-
gen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die Ostertag durch
eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen er-
langt oder zu erlangen böswillig unterlässt.
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
7.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Oster-
tag nach Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leis-
tungsbeginn kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten
Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen.
7.2. Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftragge-
ber, die vor dem Tag, an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt,
wird seitens Ostertag ein Bearbeitungsentgelt i. H. v. 50 % berechnet,
welches auch entsprechende Ansprüche von Ostertag im Zusam-
menhang mit der Kündigung des Dienstvertrages mit Ostertag abgilt.
7.3. Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu ent-
richten. Ostertag hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen sowie eine Vergütung, die Ostertag durch eine anderwei-
tige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu
erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf
Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Ostertag an den Kun-
den nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leis-
tungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstat-
tung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich er-
langt werden kann.
7.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Ostertag
nachzuweisen, dass Ostertag überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädi-
gungspauschale.
7.5. Ostertag behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Ostertag nach-
weist, dass Ostertag wesentlich höhere Aufwendungen entstanden
sind, insbesondere, soweit einzelne Leistungsbestandteile der Tages-
fahrt seitens der Leistungsträger nicht erstattet werden sollten. Macht
Ostertag einen solchen Anspruch geltend, so ist Ostertag verpflich-
tet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa er-
sparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwen-
dung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetz-
liche oder vertragli che Kündigungsrechte des Kunden im Falle von
Mängeln der Dienstleistungen von Ostertag sowie sonstige gesetzli-
chen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung von Ostertag Reisen GmbH; Versicherungen
8.1. Eine Haftung von Ostertag für Schäden, die nicht aus der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden
bzw. Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen , soweit ein
Schaden von Ostertag nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verur-
sacht wurde.
8.2. Ostertag haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unter-
lassungen von Beherbergungs - und Verpflegungsbetrieben oder
sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es
sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte
Pflichtverletzung von Ostertag ursächlich oder mitursächlich war.
8.3. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherun-
gen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn
dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftrag-
geber wird der Abschluss e iner Rücktrittskostenversicherung
ausdrücklich empfohlen.
9. Rücktritt von Ostertag Reisen GmbH wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl
9.1. Ostertag kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl
nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rück-
tritts durch Ostertag muss in der konkreten Leistungsausschreibung
oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Tagesfahrten oder be-
stimmte Arten von Tagesfahrten, in einem allgemeinen Kataloghin-
weis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angege-
ben sein.
b) Ostertag hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rück-
trittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort
auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Ostertag ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der
Tagesfahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tages-
fahrt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durch-
geführt wird.
d) Ein Rücktritt von Ostertag später als 2 Tage vor Leistungsbeginn
ist unzulässig.
9.2. Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchge-
führt, erhält der Kunde auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen
unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1. Ostertag kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung ei-
ner Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung
von Ostertag nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß ver-
tragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge-
rechtfertigt ist.
10.2. Kündigt Ostertag, so behält Ostertag den Anspruch auf den
Leistungspreis; Ostertag muss sich jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Os-
tertag aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch ge-
nommenen Leistung erlangt.
11. Zusatzbedingungen bei Tagesfahrten geschlossener Gruppen
11.1. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ostertag für Tagesfahrten
geschlossener Gruppen. Tagesfahrten für geschlossene Gruppen im
Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenfahrten, die
von Ostertag als verantwortlichem Anbieter organisiert und über ei-
nen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder
abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten
Teilnehmerkreis handelt.
11.2. Gruppenbuchungen werden ausschließlich telefonisch entge-
gengenommen.
11.3. Ostertag und der jeweilige Gruppenauftraggeber können in Be-
zug auf eine solche Gruppenfahrt vereinbaren, dass dem Gruppen-
auftraggeber als bevollmächtigtem Vertreter der Gruppenteilnehmer
besondere Rechte eingeräumt werden.
11.4. Ostertag haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich
welcher Art, die – mit oder ohne Kenntnis von Ostertag – vom Grup-
penauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den
Leistungen von Ostertag angeboten, organisiert, durchgeführt und/o-
der den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbe-
sondere vom Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen
organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit Ostertag vertrag-
lich vereinbarten Ab- und Rückfahrtort, nicht im Leistungsumfang von
Ostertag enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Tagesfahrt
und unterwegs (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw. ) sowie vom
Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen selbst einge-
setzte und von Ostertag vertraglich nicht geschuldete Repräsentan-
ten.
11.5. Ostertag haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des
Gruppenauftraggebers bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom
Gruppenauftraggeber bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten
Repräsentanten vor, während und nach der Tagesfahrt, insbesondere
nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit XXX
abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen
mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherun-
gen gegenüber den Kunden.
11.6. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber
bzw. Gruppenverantwortliche oder von diesen eingesetzte Repräsen-
tanten nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der
Gruppenteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berech-
tigt vor, während oder nach der Tagesfahrt für Ostertag Beanstan-
dungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens Ostertag an-
zuerkennen.
12. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus)
12.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistun-
gen durch Ostertag und jeweiligen Leistungserbringer stets unter Ein-
haltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt gelten-
den behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
12.2. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nut-
zungsregelungen oder -beschränkungen von Ostertag und den Leis-
tungserbringern bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu
beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssympto-
men die Geschäftsstelle von Ostertag und den Leistungsträger un-
verzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Busses ist nicht Vertreter
von Ostertag zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamatio-
nen.
12.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt von
Ostertag vereinbart, dass bei Busbeförderung die Besetzung der ma-
ximalen Sitzplatzzahl (ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt die zuge-
lassene Maximalkapazität an Sitzplätzen ohne Fahrer - und Reise-
leitersitz des Busses) nach denen für die Tagesfahrt geltenden be-
hördlichen Auflagen zulässig ist. Ein gegebenenfalls notwendiger
Rücktritt ist von Ostertag mit angemessener Frist vor Beginn der Ta-
gesreise zu erklären.
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13. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
13.1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und Ostertag findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-
dung. Der Kunde kann Ostertag nur am Sitz von Ostertag verklagen.
13.2. Für Klagen von Ostertag gegen den Kunden ist der Wohnsitz
des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Per-
sonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im
Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand
der Sitz von Ostertag vereinbart.
13.3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestim-
mungen internationaler Abkommen, die auf den Die nstleistungsver-
trag zwischen dem Kunden und Ostertag anzuwenden sind, etwas
anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare,
nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der
Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden
Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
13.4. Ostertag weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-
streitbeilegung darauf hin, dass Ostertag nicht an einer freiwilligen
Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreit-
beilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen für Ostertag ver-
pflichtend würde, informiert Ostertag die Verbraucher hierüber in ge-
eigneter Form. Ostertag weist für alle Verträge, die im elektronischen
Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online -
Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
______________________________________________________
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte,
München | Stuttgart, 2020-2021
______________________________________________________
Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Ostertag Reisen GmbH
Barbara Dirr
HRB 730200
Am Rotbühl 1
89564 Nattheim
07321/7948
07321/73242
[email protected]
bdo-online.de
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Reisebedingungen für Pauschalreisen der Ostertag Reisen GmbH
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Ostertag Reisen GmbH im Buchungsfall zustande
kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250
und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisev ertrages, Verpflichtungen
des Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Ostertag Reisen GmbH und der
Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergän-
zenden Informationen von Ostertag Reisen GmbH für die jeweilige
Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Ostertag Reisen
GmbH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von
Ostertag Reisen GmbH vor, an das Ostertag Reisen GmbH für die
Dauer von 14 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Ostertag Rei-
sen GmbH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hinge-
wiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat
und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Ostertag Reisen GmbH
die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Ostertag Reisen GmbH gegebenen vorvertraglichen
Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen,
den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitä-
ten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.
Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann
nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen
den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei-
senden, für die er die Buchung v ornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-
Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit
dem Buchungsformular von Ostertag Reisen GmbH erfolgen (bei E-
Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten
Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde
Ostertag Reisen GmbH den Abschluss des Pauschalreisevertrages
verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 14 Werktage gebun-
den.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (An-
nahmeerklärung) durch Ostertag Reisen GmbH zustande. Bei oder
unverzüglich nach Vertragsschluss wird Ostertag Reisen GmbH
dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt ent-
sprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der
Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung i n Papierform
nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertrags-
schluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien
oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B.
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der
entsprechenden Anwendung von Ostertag Reisen GmbH erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö-
schung oder zum Zurücksetzen des g esamten Buchungsformu-
lars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung,
deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertrags-
sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließ-
lich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von Ostertag Reisen GmbH im Online-
buchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und
über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unter-
richtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Kunde Ostertag Reisen GmbH den Abschluss
des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsan-
gebot ist der Kunde 14 Werktage ab Absendung der elektroni-
schen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kun-
den auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages
entsprechend seiner Buchungsangaben. Ostertag Reisen GmbH
ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kun-
den anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung
von Ostertag Reisen GmbH beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung
des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bu-
chen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestä-
tigung am Bildschirm ( Buchung in Echtzeit) , so kommt der Pau-
schalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestäti-
gung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer
Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf,
soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem
dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Rei sebestätigung
angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist
jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten
zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Ostertag
Reisen GmbH wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfe rtigung der
Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. Ostertag Reisen GmbH weist darauf hin, dass nach den ge-
setzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9
BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die
im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails,
über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rund-
funk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein
Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts -
und Kündigu ngsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß §
651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht
jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB
außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei
denn, die mündli chen Verhandlungen, auf denen der Vertrags-
schluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht
ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. Ostertag Reisen GmbH und Reisevermittler dürfen Zahlungen
auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern
oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsver-
trag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Kundengeldabsic herers in klarer, verständlicher
und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsab-
schluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine
Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises zur Zahlung fällig .
Die Restzahlung wird 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der
Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem
in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen
kürzer 21 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis
sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Oster-
tag Reisen GmbH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertragli-
chen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Infor-
mationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht,
und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Oster-
tag Reisen GmbH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und
nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und
den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die
nicht den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reis eleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von Ostertag Reisen
GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind
Ostertag Reisen GmbH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Ab-
weichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise
nicht beeinträchtigen.
3.2. Ostertag Reisen GmbH ist verpflichtet, den Kunden über Leis-
tungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-
grund auf e inem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email,
SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobe-
ner Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen-
schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von be sonderen
Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags gewor-
den sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Ostertag
Reisen GmbH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten
angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder
unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der
Kunde nicht innerhalb der von Ostertag Reisen GmbH gesetzten
Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalrei-
severtrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Oster-
tag Reisen GmbH für die Durchführung der geänderten Reise bzw.
einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaf-
fenheit zum gleich en Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der
Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. Ostertag Reisen GmbH behält sich nach Maßgabe der § 651f,
651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pau-
schalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich
eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund
höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte
Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen - oder Flughafenge-
bühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wech-
selkurse
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofe rn Oster-
tag Reisen GmbH den Reisenden in Textform klar und verständlich
über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei
die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
4.1a) kann Ostertag Reisen GmbH den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ostertag
Reisen GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzel-
platz kann Ostertag Reisen GmbH vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b)
kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag
heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für
Ostertag Reisen GmbH verteuert hat
4.4. Ostertag Reisen GmbH ist verpflichtet , dem Kun-
den/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reiseprei-
ses einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten
Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor
Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für XXX
führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten
Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Ostertag Reisen GmbH zu
erstatten. Ostertag Reisen GmbH darf jedoch von dem zu erstat-
tenden Mehrbetrag die Ostertag Reisen GmbH