Reisebedingungen für Pauschalreisen
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma Diesch GmbH, Bad Buchau, nachste-
hend „DBB“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y
BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.
Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des
Kunden
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von DBB und der Buchung des Kun-
den sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen
von DBB für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der
Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von DBB vom Inhalt der Bu-
chung ab, so liegt ein neues Angebot von DBB vor, an das DBB für die
Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grund-
lage dieses neuen Angebots zustande, soweit DBB bezüglich des
neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertrag-
lichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der
Bindungsfrist DBB die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder
Anzahlung erklärt.
c) Die von DBB gegebenen vorvertraglichen Informationen über we-
sentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle
zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmer-
zahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis
5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalrei-
severtrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich verein-
bart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitrei-
senden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit
er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und geson-
derte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-
Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit
dem Buchungsformular von DBB erfolgen (bei E-Mails durch Übermitt-
lung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als An-
hang). Mit der Buchung bietet der Kunde DBB den Abschluss des Pau-
schalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7
Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annah-
meerklärung) durch DBB zustande. Bei oder unverzüglich nach Ver-
tragsschluss wird DBB dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben
zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermit-
teln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in
Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der
Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Par-
teien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. In-
ternet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der
entsprechenden Anwendung von DBB erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung
oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine
entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung
erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertrags-
sprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließ-
lich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von DBB im Onlinebuchungssystem ge-
speichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum
späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig
buchen“ bietet der Kunde DBB den Abschluss des Pauschalreisever-
trages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7
Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf
elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zah-
lungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf
das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entspre-
chend seiner Buchungsangaben. DBB ist vielmehr frei in der Ent-
scheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von
DBB beim Kunden zu Stande.
i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung
des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“
durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung
am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreise-
vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim
Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmittei-
lung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem
Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Da-
tenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird.
Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon
abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder
zum Ausdruck tatsächlich nutzt. DBB wird dem Kunden zusätzlich eine
Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.
1.4. DBB weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreisever-
trägen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kata-
loge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst ver-
sendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online-
dienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern
lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbeson-
dere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.
5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reise-
leistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen ge-
schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf
denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. DBB und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn
ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kun-
den der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kunden-
geldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise
übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Rei-
sepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reise-
beginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden
kann. Bei Buchungen kürzer 28 Tage als vor Reisebeginn ist der ge-
samte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl DBB zur
ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit
und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat
und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurück-
behaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den
Zahlungsverzug zu vertreten, so ist DBB berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer
5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht
den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und von DBB nicht wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind DBB vor Reisebeginn gestat-
tet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzu-
schnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. DBB ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen un-
verzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauer-
haften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnach-
richt) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigen-
schaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vor-
gaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden
sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von DBB gleichzeitig mit
Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die
Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von DBB gesetz-
ten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschal-
reisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte DBB für
die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebo-
tenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen
Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entspre-
chend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. DBB behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der
nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag verein-
barten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss
erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund
höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b) Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Rei-
seleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren,
oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wech-
selkurse
unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern DBB den
Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung
und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preis-
erhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach
4.1a) kann DBB den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden
Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann DBB vom
Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beför-
derungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch
die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt.
Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann
DBB vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann
der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufge-
setzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in
dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für DBB
verteuert hat
4.4. DBB ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen
hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit
sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse
nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies
zu niedrigeren Kosten für DBB führt. Hat der Kunde/Reisende mehr
als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von
DBB zu erstatten. DBB darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbe-
trag die DBB tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abzie-
hen. DBB hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzu-
weisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt,
innerhalb einer von DBB gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung
gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen
oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt
der Kunde nicht innerhalb der von DBB gesetzten Frist ausdrücklich
gegenüber DBB den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Än-
derung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisever-
trag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DBB unter der vorste-
hend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise
über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch die-
sem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den
Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht
an, so verliert DBB den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen
kann DBB eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der
Rücktritt nicht von DBB zu vertreten ist. DBB kann keine Entschädi-
gung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittel-
barer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten,
die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Per-
sonen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände
sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle
der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch
dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkeh-
rungen getroffen worden wären.
DBB hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berück-
sichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem
Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis
von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des
Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei DBB
wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Storno-
staffel berechnet.
5.3.
5.4. Dem Kunden
bleibt es in jedem
Fall unbenommen,
DBB nachzuwei-
sen, dass DBB
überhaupt kein o-
der ein wesentlich
niedrigerer Scha-
den entstanden
ist, als die von DBB geforderte Entschädigungspauschale.
5.5. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht fest-
gelegt und vereinbart, soweit DBB nachweist, dass DBB wesentlich
höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der
Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist DBB verpflichtet, die
geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Auf-
wendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwen-
dung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.6. Ist DBB infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reiseprei-
ses verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von DBB
durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen,
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pau-
schalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen
unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie
DBB 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung so-
wie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderun-
gen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Rei-
seantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart o-
der sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht,
wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil DBB keine, unzureichende
oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB
gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbu-
chung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann DBB bei Ein-
haltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kun-
den pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit
vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart
ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des
Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vor-
stehender Regelung in Ziffer 5 € 20,- pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedin-
gungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies
gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten ver-
ursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. DBB kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zu-
gangs der Rücktrittserklärung von DBB beim Kunden muss in der je-
weiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) DBB hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist
in der Reisebestätigung anzugeben.
c) DBB ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nicht-
erreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von DBB später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist un-
zulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der
Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück,
Ziffer 5.6. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. DBB kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von DBB
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig ver-
hält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf ei-
ner Verletzung von Informationspflichten von DBB beruht.
8.2. Kündigt DBB, so behält DBB den Anspruch auf den Reisepreis;
DBB muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die DBB aus einer anderweiti-
gen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung er-
langt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Be-
träge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat DBB oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde
die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die
notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht
innerhalb der von DBB mitgeteilten Frist erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit DBB infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel-
anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Min-
derungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprü-
che nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
dem Vertreter von DBB vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer
ist ohne ausdrückliche Erklärung von DBB nicht Vertreter von DBB. Ist
ein Vertreter von DBB vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht
geschuldet, sind etwaige Reisemängel an DBB unter der mitgeteilten
Kontaktstelle von DBB zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit
des Vertreters von DBB bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der
Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängel-
anzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise
gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von DBB ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern
dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Rei-
semangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er er-
heblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde DBB zuvor eine
angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann
nicht, wenn die Abhilfe von DBB verweigert wird oder wenn die sofor-
tige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugrei-
sen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -be-
schädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach
den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüg-
lich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Flug-
gesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und DBB können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn
die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensan-
zeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung
von Reisegepäck unverzüglich DBB, seinem Vertreter bzw. seiner
Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet
den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesell-
schaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstat-
ten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von DBB für Schäden, die nicht aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren
und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Rei-
sepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprü-
che nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsge-
setz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. DBB haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sach-
schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstal-
tungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in
der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspart-
ners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass
sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise
von DBB sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c,
651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
DBB haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden
die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten
von DBB ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat
Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Rei-
sende gegenüber DBB geltend zu machen. Die Geltendmachung kann
auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über
diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB auf-
geführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Ver-
jährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach
enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunterneh-
men
12.1. DBB informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-
Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei
der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en)
bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringen-
den Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesell-
schaft(en) noch nicht fest, so ist DBB verpflichtet, dem Kunden die
Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahr-
scheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald DBB weiß,
welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird DBB den Kunden
informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft ge-
nannte Fluggesellschaft, wird DBB den Kunden unverzüglich und so
rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel
informieren.
12.4. Die entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 2111 / 2005 erstellte
„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes
über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von
DBB oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-the-
mes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von
DBB einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. DBB wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Vi-
saerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Be-
stimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlan-
gung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss so-
wie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche
Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.
Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kun-
den/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn DBB nicht, unzureichend oder
falsch informiert hat.
13.3. DBB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn
der Kunde DBB mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
DBB eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistun-
gen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und
nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behörd-
lichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nut-
zungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei
der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle
von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung
und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer
des Busses ist vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderslautenden Er-
klärung von DBB gem. Ziffer 9.2c) nicht Vertreter von DBB zur Entge-
gennahme von Meldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. DBB weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbei-
legung darauf hin, dass DBB nicht an einer freiwilligen Verbraucher-
streitbeilegung teilnimmt. DBB weist für alle Reiseverträge, die im
elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäi-
sche Online-Streitbeilegungs- Plattform https://ec.europa.eu/consum-
ers/odr/ hin.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für
das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kun-
den/Reisenden und DBB die ausschließliche Geltung des deutschen
Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können DBB ausschließ-
lich an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von DBB gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des
Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öf-
fentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-
sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-
bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DBB ver-
einbart.
Zusatzbedingungen für Reisen unter der Marke „bus dich
weg!“
Die nachstehenden Bedingungen gelten, ergänzend zu den
vorstehenden Reisebedingungen der Firma Diesch Gmbh,
nachfolgend „DBB“ abgekürzt, für Reisen, die ausdrücklich als
„bus dich weg!“ Reise beworben werden.
Unter der Marke „bus dich weg!“ haben sich selbständige Bu-
sunternehmer zusammengeschlossen, um gemeinsam Bus-
reisen mit garantieren Mehrwerten, insbesondere der Durch-
führungsgarantie, anzubieten. Reiseveranstalter und alleiniger
Vertragspartner des Reisenden für die von DBB durchgeführte
„bus dich weg!“ Reise ist die DBB.
1. Durchführungsgarantie
1.1. Die DBB bietet bei allen mit „bus dich weg!“ gekennzeich-
neten Reisen die besondere Durchführungsgarantie. Da-
mit genießen die Reisenden absolute Planungssicher-
heit, denn diese „bus dich weg!“ Reisen finden unabhän-
gig von einer Mindestteilnehmerzahl zu den nachfolgen-
den Konditionen statt.
2. Kleinbusdurchführung
2.1. Sofern bei einer „bus dich weg!“ Reise sehr wenige Rei-
seteilnehmer gebucht sind, behält sich DBB vor, die ent-
sprechende Reise in einem Kleinbus durchzuführen. Als
Kleinbus können Fahrzeuge zum Einsatz kommen, die
nicht den in der Reiseausschreibung ausgeschriebenen
Fernreisebus entsprechen. Insbesondere verfügen
Kleinbusse z.B. nicht über eine Bordtoilette.
2.2. Die Kleinbusdurchführung wird zugunsten der Durchfüh-
rungsgarantie für den Kunden und dem umweltbewuss-
ten Verhalten der DBB im Rahmen der „bus dich weg!“
Gruppe eingesetzt.
3. Zu-, Weg-, Heimbringer – Bustransfer
3.1. Je nach Reiseroute, gebuchten Zustiegsstellen und Aus-
lastung kann es im Rahmen der Durchführungsgarantie
dazu kommen, dass wir auf unseren „bus dich weg!“ Rei-
sen Bustransfers (= sog. „Zu-, Weg-, Heimbringer“-
Transferbusse) einsetzen.
3.2. Ein „Zubringer(-Bus)“ ist ein Bus (oft ein Kleinbus mit 7
bis 9 Sitzen), der als Transfer die Reisenden zum „Haupt-
bus“ bringt, mit dem die „bus dich weg!“ Reise dann
hauptsächlich durchgeführt wird. Er bietet den Reisen-
den den Vorteil, dass sie möglichst nah an ihrem ge-
wünschten Einstiegsort abgeholt werden. Ein „Wegbrin-
ger(-Bus)“ oder auch „Heimbringer(-Bus)“ ist entspre-
chend der, der die Reisenden bei der Heimreise vom
Hauptbus zur ihrer ursprünglichen Einstiegstelle bringt,
wo die Reisenden wieder aussteigen können.
4. Zustiegsstellen / Abholorte
4.1. Die DBB ist stets bemüht, die für die Reisenden best-
möglichen Zustiegstellen zu bieten. Hierbei versucht die
DBB eine Balance zwischen der Anzahl der angebote-
nen Einstiegstellen und des Zeitbedarfs für die Zustiege
zu finden. Die besonders gekennzeichneten „bus dich
weg!“ Zustiegstellen“ stehen grundsätzlich bei jeder „bus
dich weg!“ Reise zur Auswahl.
4.2. Darüber hinaus genannte Zustiegsstellen ohne „bus dich
weg!“ Kennzeichnung sind nur optional und abhängig
von der Anzahl der Reisenden, die sich für diese Ein-
stiegstelle melden und auch von der Fahrtroute. Bei den
Einstiegsstellen kann es aufgrund von Änderungen der
Teilnehmerzahl zu Änderungen der Einstiegsorte kom-
men.
4.3. Die Einstiegstellen können im Angebot bzw. auf der
Website der DBB eingesehen werden.
5. Kapitän
Bei „bus dich weg!“ Reisen wird ein Busfahrer „Kapitän“ ge-
nannt. Dies ist nicht nur ein anderer Name, sondern spiegelt
auch die Wichtigkeit dieser verantwortungsvollen Position wie-
der.
6. Geltung der Reisebedingungen im Übrigen
Im Übrigen gelten für die „bus dich weg!“ Reisen ergänzend
die Reisebedingungen der DBB.
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Reiseveranstalter ist:
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Geschäftsführer: Helmut Diesch, Julia Diesch
Handelsregister: Ulm HRB 650248
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Telefon: +49 7582 93160
Telefax: +49 7582 931620
E-Mail:
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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden
bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der
Richtlinie (EU) 2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Diesch
GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem
verfügt das Unternehmen Diesch GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung
Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförde-
rung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
– Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pa