Reisebedingungen der BETZMEIRREISEN GMBHSehr geehrte Kunden,die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksamvereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen undBETZMEIRREISEN GMBH, im Buchungsfall zustande kommendenPauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichenVorschriften der §§ 651a - y BGB (BürgerlichesGesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB(Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor IhrerBuchung sorgfältig durch!
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages,Verpflichtungen des Kunden1.1. Füralle Buchungswegegilt:a) Grundlage des Angebots von BETZMEIRREISEN GMBHundder Buchungdes Kundensind dieReiseausschreibung und die ergänzenden Informationenvon BETZMEIR REISEN GMBH für die jeweilige Reise,soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vonBETZMEIR REISEN GMBH vom Inhalt der Buchung ab,so liegt ein neues Angebot von BETZMEIR REISENGMBH vor, an das BETZMEIR REISEN GMBH für dieDauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt aufder Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweitBETZMEIR REISEN GMBH bezüglich des neuenAngebots auf die Änderung hingewiesen und seinevorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und derKunde innerhalb der Bindungsfrist BETZMEIR REISENGMBH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oderAnzahlung erklärt.c) Die von BETZMEIRREISENGMBHgegebenenvorvertraglichen Informationen über wesentlicheEigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis undalle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, dieMindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem.Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5und7EGBGB)werdennur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages,sofern dies zwischen den Parteienausdrücklichvereinbartist.d) Der Kunde haftet für alle vertraglichenVerpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchungvornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eineentsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche undgesonderte Erklärung übernommen hat.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch,schriftlich, per E-Mail,perSMSoderperTelefaxerfolgt,gilt:a) Solche Buchungen (außer mündliche undtelefonische) sollen mit dem Buchungsformular vonBETZMEIR REISEN GMBH erfolgen. Mit der Buchungbietet der Kunde BETZMEIR REISEN GMBH denAbschluss des Pauschalreisevertragesverbindlichan.Andie Buchung ist der Kunde7 Werktage gebunden.b) Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen demReisenden und BETZMEIR REISEN GMBH zustande,wenn Übereinstimmung über die wesentlichenVertragsbestandteile (Preis, Leistung und Termin) bestehtund der Reisende das Reiseanbot von BETZMEIRREISEN GMBH annimmt. Dadurch ergeben sich Rechteund Pflichten für den Reiseveranstalter und für denReisenden. Zum Vertragsabschluss kommt es, wenn derReisende das Angebot über die Pauschalreise mit seinerUnterschrift (persönlich oder eingescannt per Post oderE-Mail) annimmtoderdieAnzahlunginderHöhevon20%des Pauschalreisepreises innerhalb einer auf demAngebot angeführten Frist (idRinnerhalb von 7 Tagen abAngebotslegung) tätigt.1.3. Bei Buchungen im elektronischen
Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) giltfür den Vertragsabschluss:a) DemKunden wird der AblaufderelektronischenBuchung in der entsprechenden Anwendung vonBETZMEIR REISEN GMBHerläutert.b) Dem Kunden steht zur Korrektur seinerEingaben, zur Löschung oder zumZurücksetzendesgesamten Buchungsformulars eine entsprechendeKorrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzungerläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchungangebotenen Vertragssprachen sind angegeben.Rechtlich maßgeblich ist ausschließlichdie deutscheSprache.d) Soweit der Vertragstext von BETZMEIRREISEN GMBH im Onlinebuchungssystem gespeichertwird,wirdderKundedarüberundüberdieMöglichkeitzumspäteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)"zahlungspflichtigbuchen“bietetderKundeBETZMEIRREISEN GMBH den Abschluss desPauschalreisevertrages verbindlich an. An diesesVertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage abAbsendungder elektronischen Erklärung gebunden.f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchungunverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.g) Die Übermittlung der Buchung durchBetätigungdes Buttons "zahlungspflichtig buchen"begründetkeinenAnspruchdesKundenaufdasZustandekommeneinesPauschalreisevertrages entsprechend seinerBuchungsangaben. BETZMEIR REISEN GMBH istvielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebotdes Kunden anzunehmen oder nicht.h) Zum endgültigen Abschluss des Reisevertragesist eine Anzahlung von 20 %des Reisepreises zzgl. ggf.Reiseversicherung umgehend zu leisten.i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nachVornahme der Buchung desKundendurchBetätigungdesButtons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechendeunmittelbare Darstellung der Reisebestätigung amBildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt derPauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieserReisebestätigung beimKunden amBildschirmzu Stande,ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingangseiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden dieMöglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaftenDatenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigungangeboten wird. Die Verbindlichkeit desPauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig,dass der KundedieseMöglichkeitenzurSpeicherungoderzum Ausdruck tatsächlich nutzt. BETZMEIR REISENGMBHwird demKunden zusätzlich eine AusfertigungderReisebestätigung in Textform übermitteln.1.4. BETZMEIR REISEN GMBH weist darauf hin,dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7,312g Abs. 2Satz1Nr.9BGB)bei Pauschalreiseverträgennach § 651a und § 651c BGB, die imFernabsatz (Briefe,Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, überMobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowieRundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossenwurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglichdiegesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte,insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB(siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht bestehtjedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach §651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenworden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen,auf denen der Vertragsschluss beruht, sind aufvorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführtworden; imletztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrechtebenfalls nicht.2. Bezahlung
2.1. BETZMEIRREISENGMBHundReisevermittlerdürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung derPauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn einwirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht unddem Kunden der Sicherungsschein mit Namen undKontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer,verständlicher und hervorgehobener Weise übergebenwurde. Nach VertragsabschlusswirdgegenAushändigungdes Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlungwird bei Busreisen14Tageundbei Flugreisen35TagevorReisebeginn fällig, sofern der Sicherungsscheinübergeben ist unddieReisenichtmehrausdeminZiffer7genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungenkürzer 14 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamteReisepreis sofort zahlungsfällig.2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder dieRestzahlung nicht entsprechend den vereinbartenZahlungsfälligkeiten, obwohl BETZMEIR REISEN GMBHzur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichenLeistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichenInformationspflichten erfüllt hat und keingesetzlichesodervertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechtdes Reisenden besteht, und hat der Reisende denZahlungsverzug zu vertreten, so ist BETZMEIR REISENGMBH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung undnach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertragzurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskostengemäß Ziffer 5 zu belasten.3. Änderungen von Vertragsinhalten vorReisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften vonReiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt desPauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschlussnotwendig werden und von BETZMEIR REISEN GMBHnicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sindBETZMEIR REISEN GMBH vor Reisebeginn gestattet,soweit die Abweichungen unerheblich sind und denGesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.3.2. BETZMEIR REISENGMBHist verpflichtet, denKunden über Leistungsänderungen unverzüglich nachKenntnis von demÄnderungsgrundaufeinemdauerhaftenDatenträger (z.B. auch durch Email, SMS oderSprachnachricht)klar,verständlichundinhervorgehobenerWeise zu informieren.3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einerwesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder derAbweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, dieInhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist derKunde berechtigt,innerhalbeinervonBETZMEIRREISENGMBH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetztenangemessenen Frist entweder die Änderunganzunehmenoder unentgeltlich vom Pauschalreisevertragzurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vonBETZMEIR REISEN GMBH gesetzten Frist ausdrücklichgegenüber diesem den Rücktritt vomPauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleibenunberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängelnbehaftet sind. Hatte BETZMEIR REISEN GMBH für dieDurchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuellangebotenen Ersatzreisebei gleichwertigerBeschaffenheitzumgleichen Preis geringere Kosten, ist demKundenderDifferenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zuerstatten4. Preiserhöhung; Preissenkung4.1. BETZMEIR REISEN GMBH behält sich nachMaßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgendenRegelungen vor,denimPauschalreisevertragvereinbartenReisepreis zu erhöhen, soweita) eine Erhöhung des Preises für die Beförderungvon Personen aufgrund höherer Kosten fürTreibstoffoder
andere Energieträger,b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigenAbgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wieTouristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oderc) eine Änderung der für die betreffendePauschalreise geltenden Wechselkursesich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nurzulässig, sofern BETZMEIR REISEN GMBH denReisenden in Textform klar und verständlich über diePreiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbeidie Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderungvon Personen nach 4.1a) kann BETZMEIR REISENGMBH den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgendenBerechnung erhöhen:■ Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kannBETZMEIR REISEN GMBH vom Kunden denErhöhungsbetrag verlangen.■ AnderenfallswerdendievomBeförderungsunternehmenpro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichenBeförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze desvereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich soergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kannBETZMEIR REISEN GMBHvom Kunden verlangen.b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigenAbgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um denentsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c)kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, indem sich die Reise dadurch für BETZMEIR REISENGMBHverteuert hat4.4. BETZMEIR REISEN GMBH ist verpflichtet,dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eineSenkung des Reisepreiseseinzuräumen,wennundsoweitsich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oderWechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginngeändert haben und dies zu niedrigeren Kosten fürBETZMEIR REISEN GMBH führt. Hat derKunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldetenBetrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von BETZMEIRREISENGMBHzu erstatten. BETZMEIRREISENGMBHdarf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag dieBETZMEIR REISEN GMBH tatsächlich entstandenenVerwaltungsausgaben abziehen. BETZMEIR REISENGMBHhat demKunden/ReisendenaufdessenVerlangennachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgabenentstanden sind.4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum20. Tagvor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 %ist derKunde berechtigt,innerhalbeinervonBETZMEIRREISENGMBH gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhunggesetzten angemessenen Frist entweder die Änderunganzunehmen oder unentgeltlich vomPauschalreisevertragzurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vonBETZMEIR REISEN GMBH gesetzten Frist ausdrücklichgegenüber diesem den Rücktritt vomPauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.5. Rücktritt durch den Kunden vorReisebeginn/Stornokosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vomPauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt istgegenüber BETZMEIR REISEN GMBH unter dervorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zuerklären,fallsdieReiseübereinenReisevermittlergebuchtwurde, kann der Rücktritt auch diesemgegenüber erklärtwerden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt inTextform zu erklären.5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginnzurückodertritter die Reise nicht an, so verliert BETZMEIR REISEN
GMBH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessenkann BETZMEIR REISEN GMBH eine angemesseneEntschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vonBETZMEIR REISEN GMBH zu vertreten ist. BETZMEIRREISEN GMBH kann keine Entschädigung verlangen,soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarerNähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umständeauftreten, die dieDurchführungderPauschalreiseoderdieBeförderung von Personen an den Bestimmungsorterheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbarund außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle derPartei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihreFolgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wennalle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.BETZMEIR REISEN GMBH hat die nachfolgendenEntschädigungspauschalen unter Berücksichtigung desZeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und demReisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwartetenErsparnis von Aufwendungen unddeserwartetenErwerbsdurch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungenfestgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangsder Rücktrittserklärung des Kunden bei BETZMEIRREISEN GMBH wird die pauschale Entschädigung wiefolgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.Busreisen- bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%desGesamtpreises,- ab dem 29.Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises,- ab dem 22.Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises,- ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises,- ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises- ab dem 3.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag desReiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 90 % desGesamtreisepreisesFlugreisen, See-/Flusskreuzfahrten- bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%desGesamtpreises,- ab dem 29.Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises,- ab dem 22.Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises,- ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises,- ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises- ab dem 3.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag desReiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % desGesamtreisepreises
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fallunbenommen, BETZMEIRREISENGMBHnachzuweisen,dass BETZMEIRREISENGMBHüberhaupt keinodereinwesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist,alsdievonBETZMEIR REISEN GMBH geforderteEntschädigungspauschale.5.4. BETZMEIR REISEN GMBH behält sich vor,anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere,konkrete Entschädigung zu fordern, soweit BETZMEIRREISEN GMBH nachweist, dass BETZMEIR REISENGMBH wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweilsanwendbare Pauschale entstanden sind.IndiesemFall istBETZMEIR REISEN GMBH verpflichtet, die geforderteEntschädigung unter Berücksichtigung der erspartenAufwendungen und einer etwaigen, anderweitigenVerwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern undzu belegen.5.5. Ist BETZMEIR REISEN GMBH infolge einesRücktrittszurRückerstattungdesReisepreisesverpflichtet,hat BETZMEIR REISEN GMBH unverzüglich, auf jedenFall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang derRücktrittserklärung, zu leisten.5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651 e BGB von BETZMEIR REISEN GMBH durchMitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zuverlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte undPflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibtdurch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine
solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sieBETZMEIR REISEN GMBH 7 Tage vor Reisebeginnzugeht.5.7. Der Abschluss einerReiserücktrittskostenversicherung sowie einerVersicherung zur Deckung der Rückführungskosten beiUnfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen6.1. Ein Anspruch des Kunden nachVertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich desReisetermins, des Reiseziels, des OrtesdesReiseantritts,der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsartoder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht.Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weilBETZMEIR REISEN GMBH keine, unzureichende oderfalsche vorvertragliche Informationen gemäßArt. 250 § 3EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; indiesemFall ist die Umbuchung kostenlos möglich.Wirdinden übrigen Fällen auf WunschdesKundendennocheineUmbuchung vorgenommen, kann BETZMEIR REISENGMBH bei Einhaltung der nachstehenden Fristen einUmbuchungsentgelt vomKunden pro vonderUmbuchungbetroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusageder Umbuchung nichts anderes imEinzelfall vereinbartist,beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu demZeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel derjeweiligen ReiseartgemäßvorstehenderRegelunginZiffer5 bei Busreisen € 25,- / bei Flug- und Schiffsreisen €50,-jeweils pro betroffenen Reisenden.6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nachAblauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihreDurchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktrittvom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu denBedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldungdurchgeführt werden. Dies gilt nicht beiUmbuchungswünschen, die nur geringfügige Kostenverursachen.7. Rücktritt wegen Nichterreichens derMindestteilnehmerzahl7.1. BETZMEIR REISEN GMBH kann beiNichterreicheneinerMindestteilnehmerzahl nachMaßgabefolgender Regelungen zurücktreten:a) Die Mindestteilnehmerzahl und der spätesteZeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vonBETZMEIR REISEN GMBH beim Kunden muss in derjeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.b) BETZMEIR REISEN GMBH hat dieMindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist inder Reisebestätigung anzugeben.c) BETZMEIRREISENGMBHistverpflichtet,demKunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglichzuerklären, wenn feststeht, dass die Reise wegenNichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nichtdurchgeführt wird.d) Ein Rücktritt von BETZMEIR REISEN GMBHspäter als 14 Tage vor Reisebeginn bei Busreisen bzw. 4Wochen vor Reisebeginn bei Flugreisen ist unzulässig.7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nichtdurchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreisgeleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.5. giltentsprechend.8. Kündigung aus verhaltensbedingtenGründen8.1. BETZMEIR REISEN GMBH kann denPauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Fristkündigen, wenn der Reisende ungeachtet einerAbmahnung von BETZMEIR REISEN GMBH nachhaltigstört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrigverhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertragesgerechtfertigt ist. Diesgiltnicht,soweitdasvertragswidrige
Verhalten ursächlich auf einer Verletzung vonInformationspflichten von BETZMEIR REISEN GMBHberuht.8.2. Kündigt BETZMEIR REISEN GMBH, so behältBETZMEIR REISEN GMBH den Anspruch auf denReisepreis; BETZMEIRREISENGMBHmuss sichjedochden Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigenVorteileanrechnenlassen,dieBETZMEIRREISENGMBHauseineranderweitigenVerwendungdernichtinAnspruchgenommenen Leistung erlangt, einschließlich der vondenLeistungsträgern gutgebrachten Beträge.9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden9.1. ReiseunterlagenDer Kunde hat BETZMEIR REISEN GMBH oder seinenReisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreisegebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde dienotwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein,Hotelgutschein) nicht innerhalb der von BETZMEIRREISEN GMBHmitgeteilten Frist erhält.9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangena) Wird die Reise nicht frei von Reisemängelnerbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.b) Soweit BETZMEIRREISENGMBHinfolgeeinerschuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nichtAbhilfe schaffen konnte, kann der Reisende wederMinderungsansprüche nach § 651m BGB nochSchadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltendmachen.c) Der Reisende ist verpflichtet, seineMängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vonBETZMEIR REISEN GMBH vor Ort zur Kenntnis zugeben.DerBusfahreristohneausdrücklicheErklärungvonBETZMEIR REISEN GMBH nicht Vertreter vonBETZMEIR REISEN GMBH. Ist ein Vertreter vonBETZMEIR REISEN GMBH vor Ort nicht vorhanden undvertraglich nicht geschuldet, sind etwaigeReisemängel anBETZMEIR REISEN GMBH unter der mitgeteiltenKontaktstellevonBETZMEIRREISENGMBHzurKenntniszu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters vonBETZMEIR REISEN GMBHbzw. seiner Kontaktstelle vorOrt wird in der Reisebestätigung unterrichtet. DerReisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinemReisevermittler, über den er die Pauschalreise gebuchthat, zur Kenntnis bringen.d) DerVertretervonBETZMEIRREISENGMBHistbeauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.9.3. Fristsetzung vor KündigungWill der Kunde/Reisende denPauschalreisevertragwegeneines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGBbezeichneten Art, sofern er erheblichist,nach§651l BGBkündigen, hat der Kunde BETZMEIR REISEN GMBHzuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zusetzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vonBETZMEIRREISENGMBHverweigertwirdoderwenndiesofortige Abhilfe notwendig ist.9.4. Gepäckbeschädigung undGepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln& Fristen zum Abhilfeverlangena) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dassGepäckverlust, -beschädigung und –verspätung imZusammenhang mit Flugreisen nach denluftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisendenunverzüglich vorOrtmittelsSchadensanzeige(„P.I.R.“)derzuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind.Fluggesellschaften und BETZMEIR REISEN GMBHkönnen die Erstattungen aufgrund internationalerÜbereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeigenichtausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist beiGepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätunginnerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.b) ZusätzlichistderVerlust,dieBeschädigungoder
die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglichBETZMEIRREISEN GMBH, seinem Vertreter bzw. seinerKontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. DiesentbindetdenReisendennichtdavon,dieSchadenanzeigean die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb dervorstehenden Fristen zu erstatten.10. Beschränkung der Haftung10.1. Die vertragliche Haftung von BETZMEIRREISENGMBHfür Schäden, die nichtausderVerletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultierenund nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf dendreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweisedarüberhinausgehende Ansprüche nach dem MontrealerÜbereinkommen bzw. demLuftverkehrsgesetzbleibenvondieser Haftungsbeschränkung unberührt.10.2. BETZMEIR REISEN GMBH haftet nicht fürLeistungsstörungen, Personen- und Sachschäden imZusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungenlediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge,Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen),wenn dieseLeistungeninderReiseausschreibungundderReisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe derIdentität und Anschrift des vermittelten Vertragspartnersals Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnetwurden,dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteilder Pauschalreise von BETZMEIR REISEN GMBH sindundgetrenntausgewähltwurden.Die§§651b,651c,651wund 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.BETZMEIR REISEN GMBH haftet jedoch, wenn undsoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzungvon Hinweis-, Aufklärungs- oder OrganisationspflichtenvonBETZMEIR REISEN GMBHursächlich geworden ist.11. Geltendmachung von Ansprüchen, AdressatAnsprüchenachden§651i Abs.(3)Nr.2,4-7BGBhatderKunde/Reisende gegenüber BETZMEIR REISEN GMBHgeltend zu machen. Die Geltendmachung kann auchüberden Reisevermittler erfolgen,wenndiePauschalreiseüberdiesen Reisevermittler gebucht war. Diein§651i Abs.(3)BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren inzwei Jahren. Die Verjährung beginnt mitdemTag,andemdie Reise dem Vertrag nach enden sollte. EineGeltendmachung in Textform wird empfohlen.12. Information zur Identität ausführenderLuftfahrtunternehmen12.1. BETZMEIR REISEN GMBH informiert denKunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnungzur Unterrichtung von Fluggästen über die Identitätdes ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oderspätestens bei der Buchung über die Identität derausführenden Fluggesellschaft(en)bezüglichsämtlicherimRahmen der gebuchten Reise zu erbringendenFlugbeförderungsleistungen.12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführendeFluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist BETZMEIRREISEN GMBH verpflichtet, dem Kunden dieFluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen,diewahrscheinlichdenFlugdurchführenwirdbzw.werden.Sobald BETZMEIR REISEN GMBH weiß, welcheFluggesellschaft den Flug durchführt, wird BETZMEIRREISEN GMBHden Kunden informieren.12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführendeFluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wirdBETZMEIRREISENGMBHdenKundenunverzüglichundso rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, überden Wechsel informieren.12.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte„Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung desLuftraumes über den Mitgliedstaaten untersagtist.),istaufden Internet-Seiten von BETZMEIRREISENGMBHoderdirekt überhttp://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/inde
x_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen vonBETZMEIR REISEN GMBHeinzusehen.13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften13.1. BETZMEIR REISEN GMBH wird denKunden/Reisenden über allgemeine Pass- undVisaerfordernisse sowie gesundheitspolizeilicheFormalitäten des Bestimmungslandes einschließlich derungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfallsnotwendigen Visa vorVertragsabschlusssowieüberderenevtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffenund Mitführen der behördlich notwendigenReisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowiedasEinhaltenvonZoll-undDevisenvorschriften.Nachteile,dieausderNichtbeachtungdieserVorschriftenerwachsen,z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lastendes Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn BETZMEIRREISENGMBHnicht, unzureichend oder falschinformierthat.13.3. BETZMEIR REISEN GMBH haftet nicht für dierechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visadurch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn derKunde BETZMEIR REISEN GMBH mit der Besorgungbeauftragt hat, es sei denn, dass BETZMEIR REISENGMBHeigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.14. Besondere Regelungen im Zusammenhangmit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)14.1. Die Parteien sind sich einig, dass dievereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligenLeistungserbringer stets unter Einhaltung und nachMaßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltendenbehördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden,angemessene Nutzungsregelungenoder-beschränkungender Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme vonReiseleistungen zu beachten und im Falle vonauftretenden typischen Krankheitssymptomen dieReiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zuverständigen. Der Fahrer des BusesistnichtVertretervonBETZMEIR REISEN GMBH zur Entgegennahme vonMeldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl undGerichtsstand15.1. BETZMEIR REISEN GMBH weist im Hinblickauf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung daraufhin, dass BETZMEIR REISEN GMBH nicht an einerfreiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt.BETZMEIR REISEN GMBH weist für alle Reiseverträge,die imelektronischen Rechtsverkehr geschlossenwurden,auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattformhttp://ec.europa.eu/consumers/odr/hin.15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörigeeines Mitgliedstaats der Europäischen Union oderSchweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamteRechts- und Vertragsverhältnis zwischen demKunden/Reisenden und BETZMEIR REISEN GMBH dieausschließliche Geltung des deutschen Rechtsvereinbart.Solche Kunden/Reisende können BETZMEIR REISENGMBHausschließlich an deren Sitz verklagen.15.3. Für Klagen von BETZMEIR REISEN GMBHgegen Kunden, bzw. Vertragspartner desPauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristischePersonen des öffentlichen oder privaten Rechts oderPersonen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichenAufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitzoder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt derKlageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstandder Sitz vonBETZMEIR REISEN GMBHvereinbart.
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--------------© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlichgeschützt; Bundesverband DeutscherOmnibusunternehmer e. V. und Noll & HüttenRechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2022--------------------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter ist:
BETZMEIR REISEN GMBHGeschäftsführer: Andreas KölblGewerbering 686568 Hollenbach OT MotzenhofenTel: 08257 999 555Fax: 08257 999 566e-mail:
[email protected]: www.betzmeir.deAmtsgericht Augsburg HRB 19657
Stand dieser Fassung: Januar 2022