Allgemeine Reisebedingungen für Mehrtagesfahrten SUM GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und SUM GmbH & Co. KG , nachstehend „SUM“
abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese
Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich
auf elektronischem Weg bestätigt.
1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von SUM und der Buchung des
Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden
Informationen von SUM für die jeweilige Reise, soweit diese
dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von SUM vom Inhalt
der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SUM vor, an
das SUM für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, soweit SUM bezüglich des neuen Angebots auf die
Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen
Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der
Bindungsfrist SUM die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von SUM gegebenen vorvertraglichen Informationen
über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den
Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die
Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die
Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5
und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des
Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien
ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von
Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine
eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail
oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische)
sollen mit dem Buchungsformular von SUM erfolgen. Mit der
Buchung bietet der Kunde SUM den Abschluss des
Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist
der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Pauschalreisevertrag kommt zwischen dem Reisenden
und SUM zustande, wenn Übereinstimmung über die
wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis, Leistung und
Termin) besteht und der Reisende das Reiseanbot von SUM
annimmt. Dadurch ergeben sich Rechte und Pflichten für den
Reiseveranstalter und für den Reisenden. Zum
Vertragsabschluss kommt es, wenn der Reisende das
Angebot über die Pauschalreise mit seiner Unterschrift
(persönlich oder eingescannt per Post oder E-Mail) annimmt
oder die Anzahlung in der Höhe von 20 % des
Pauschalreisepreises innerhalb einer auf dem Angebot
angeführten Frist (i. d. R innerhalb von 7 Tagen ab
Angebotslegung) tätigt.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B.
Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in
der entsprechenden Anwendung von SUM erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur
Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten
Buchungsformulars eine entsprechende
Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert
wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen
Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist
ausschließlich die deutsche Sprache.
d) Soweit der Vertragstext von SUM im Onlinebuchungssystem
gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die
Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes
unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche)
"zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde SUM den
Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An
dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab
Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons
"zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des
Kunden auf das Zustandekommen eines
Pauschalreisevertrages entsprechend seiner
Buchungsangaben. SUM ist vielmehr frei in der
Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden
anzunehmen oder nicht.
h) Zum endgültigen Abschluss des Reisevertrages ist eine
Anzahlung von 20 % des Reisepreises zzgl. ggf.
Reiseversicherung umgehend zu leisten.
1.4. SUM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften
(§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei
Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im
Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E -
Mails, über Mobilfunkdienst ver sendete Nachrichten (SMS)
sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen
wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die
gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere
das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff.
5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über
Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die
mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss
beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers
geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein
Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2. Bezahlung
2.1. SUM und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis
vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen,
wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht
und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und
Kontaktdaten des Kundengeldabsic herers in klarer,
verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.
Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des
Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des
Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird bei
Busreisen 21 Tage und bei Flugreisen 35 Tage vor Reisebeginn
fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise
nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt
werden kann. Bei Buchungen kürzer 14 Tage als vor
Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des
Kunden
2.2.
Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht
entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl
SUM zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen
Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen
Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder
vertragliches Aufrechnungs - oder Zurückbehaltungsrecht des
Reisenden besteht, und hat de r Reisende den Zahlungsverzug
zu vertreten, so ist SUM berechtigt, nach Mahnung mit
Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit
Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht
den Reisepreis betreffen
3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SUM nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind SUM vor
Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. SUM ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem
dauerhaften Datenträger (z. B. auch durch E -Mail, SMS oder
Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener
Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von
besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des
Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt,
innerhalb einer von SUM gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung
gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung
anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag
zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von SUM
gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt
vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte
SUM für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer
eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger
Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem
Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB
zu erstatten
4. Preiserhöhung; Preissenkung
4.1. SUM behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der
nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag
vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit
a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von
Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder
andere Energieträger,
b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für ver-
einbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen-
oder Flughafengebühren, oder
c) eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise
geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis
auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern SUM
den Reisenden in Textform klar und verständlich über die
Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die
Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen
nach 4.1.a) kann SUM den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann SUM
vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro
Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen
Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so
ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann SUM
vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem.
4.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1.c) kann der
Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die
Reise dadurch für SUM verteuert hat.
4.4. SUM ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen
hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und
soweit sich die in 4.1. a) -c) genannten Preise, Abgaben oder
Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn
geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für SUM führt.
Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten
Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von SUM zu erstatten. SUM
darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die SUM
tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. SUM
hat dem Kunden/Reisenden auf dessen Verlangen
nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben
entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn
eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt,
innerhalb einer von SUM gleichzeitig mit Mitteilung der
Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die
Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom
Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht
innerhalb der von SUM gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber
diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die
Änderung als angenommen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
SUM unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift
zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht
wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform
zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so verliert SUM den Anspruch auf den Reisepreis.
Stattdessen kann SUM eine angemessene Entschädigung
verlangen, soweit der Rücktritt nicht von SUM zu vertreten ist.
SUM kann keine Entschädigung verlangen, soweit am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe
unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die
Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von
Personen an den Bestimmungsort erheblich beei nträchtigen;
Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie
nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft
und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen,
wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
SUM hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der
Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter
Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen
und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen
der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts
des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei SUM wird
die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen
Stornostaffel berechnet.
a) Busreisen
- bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% des
Gesamtpreises,
- ab dem 29.Tag vor Reiseantritt 30 % des Gesamtpreises,
- ab dem 22.Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises,
- ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 60 % des Gesamtpreises,
- ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises
- ab dem 3.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt
oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Gesamtreisepreises
b) Flugreisen, See-/Flusskreuzfahrten
- bei Rücktritt bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30% des
Gesamtpreises,
- ab dem 29.Tag vor Reiseantritt 40 % des Gesamtpreises,
- ab dem 22.Tag vor Reiseantritt 50 % des Gesamtpreises,
- ab dem 15.Tag vor Reiseantritt 70 % des Gesamtpreises,
- ab dem 7.Tag vor Reiseantritt 80 % des Gesamtpreises
- ab dem 3.Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritt
oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Gesamtreisepreises
5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, SUM
nachzuweisen, dass SUM überhaupt kein oder ein wesentlich
niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von SUM geforderte
Entschädigungspauschale.
5.4. SUM behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine
höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit SUM
nachweist, dass SUM wesentlich höhere Aufwendungen als die
jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall
ist SUM verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer
etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen
konkret zu beziffern und zu belegen.
5.5. Ist SUM infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des
Reisepreises verpflichtet, hat SUM unverzüglich, auf jeden Fall
aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der
Rücktrittserklärung, zu leisten.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von
SUM durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu
verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und
Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die
vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist
in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie SUM 7 Tage vor Reisebeginn
zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie
einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei
Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
6. Umbuchungen
6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der
Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung)
besteht nicht. Dies gil t nicht, wenn die Umbuchung erforderlich
ist, weil SUM keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche
Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem
Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung
kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fäl len auf Wunsch des
Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann SUM
bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein
Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung
betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der
Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt
das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des
Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß
vorstehender Regelung in Ziffer 5 bei Busreisen 25,- €/bei Flug-
und Schiffsreisen 50,- € jeweils pro betroffenen Reisenden.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich
ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5
zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen,
die nur geringfügige Kosten verursachen.
7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
7.1. SUM kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach
Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des
Zugangs der Rücktrittserklärung von SUM beim Kunden
muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung
angegeben sein.
b) SUM hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste
Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) SUM ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage der
Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die
Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht
durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von SUM später als 21 Tage vor Reisebeginn
bei Busreisen bzw. 4 Wochen vor Reisebeginn bei Flugreisen
ist unzulässig.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der
Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück, Ziffer 5.5. gilt entsprechend.
8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
8.1. SUM kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist
kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von
SUM nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das
vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von
Informationspflichten von SUM beruht.
8.2. Kündigt SUM, so behält SUM den Anspruch auf den Reisepreis;
SUM muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SUM aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern
gutgebrachten Beträge.
9. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
9.1. Reiseunterlagen
Der Kunde hat SUM oder seinen Reisevermittler, über den der
Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der
Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein,
Hotelgutschein) nicht innerhalb der von SUM mitgeteilten Frist
erhält.
9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit SUM infolge einer schuldhaften Unterlassung der
Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der
Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB
noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend
machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige
unverzüglich dem Vertreter von SUM vor Ort zur Kenntnis zu
geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von
SUM nicht Vertreter von SUM. Ist ein Vertreter von SUM vor
Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind
etwaige Reisemängel an SUM unter der mitgeteilten
Kontaktstelle von SUM zur Kenntnis zu bringen; über die
Erreichbarkeit des Vertreters von SUM bzw. seiner
Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung
unterrichtet. Der R eisende kann jedoch die Mängelanzeige
auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise
gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von SUM ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche
anzuerkennen.
9.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines
Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art,
sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde
SUM zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu
setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von SUM
verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen;
besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust,
-beschädigung und - verspätung im Zusammenhang mit
Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen
vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels
Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft
anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und SUM können die
Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte
ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt
worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung
innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die
Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich SUM , seinem
Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler
anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die
Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a)
innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von SUM für Schäden, die nicht aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den
dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise
darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer
Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von
dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. SUM haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und
Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche,
Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der
Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und
unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig
gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar
nicht Bestandteil der Pauschalreise von SUM sind und getrennt
ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB
bleiben hierdurch unberührt.
SUM haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des
Reisenden die Verletzung von Hinweis -, Aufklärungs - oder
Organisationspflichten von SUM ursächlich geworden ist.
11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4- 7 BGB hat der
Kunde/Reisende gegenüber SUM geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen,
wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht
war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen
Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit
dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine
Geltendmachung in Textform wird empfohlen.
12. Information zur Identität ausführender
Luftfahrtunternehmen
12.1. SUM informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-
Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität
des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens
bei der Buchung über die Identität der ausführenden
Fluggesellschaft(en) bezügl ich sämtlicher im Rahmen der
gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
12.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende
Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist SUM verpflichtet, dem
Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu
nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald SUM weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführt, wird SUM den Kunden informieren.
12.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft
genannte Fluggesellschaft, wird SUM den Kunden unverzüglich
und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über
den Wechsel informieren.
12.4. Die entsprechend der EG -Verordnung erstellte „Black List“
(Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über
den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet -Seiten
von SUM oder direkt über
http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm
abrufbar und in den Geschäftsräumen von SUM einzusehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1. SUM wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass - und
Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten
des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen
für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor
Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor
Reiseantritt unterrichten.
13.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen
der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell
erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll - und
Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung
dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies
gilt nicht, wenn SUM nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
13.3. SUM haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Kunde SUM mit der Besorgung beauftragt hat, es sei
denn, dass SUM eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus)
14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten
Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets
unter Einhaltung und nach Maßgabe, der zum jeweiligen
Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen
erbracht werden.
14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene
Nutzungsregelungen oder - beschränkungen der
Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von
Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden
typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den
Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des
Busses ist nicht Vertreter von SUM zur Entgegennahme von
Meldungen und Reklamationen.
15. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1. SUM weist im Hinblick auf das Gesetz über
Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass SUM nicht an einer
freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und
soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für SUM
verpflichtend würde, informiert SUM die dementsprechend
betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form.
15.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats
der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird
für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden/Reisenden und SUM die ausschließliche Geltung des
deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können
SUM ausschließlich am Sitz von SUM verklagen.
15.3. Für Klagen von SUM gegen Reisenden, bzw. Vertragspartner
des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen
des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland
haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von SUM vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V.
und TourLaw – Noll | Hütten |
Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2025
====================
Allgemeine Reisebedingungen für Tagesfahrten SUM GmbH & Co. KG
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und SUM GmbH & Co. KG nachfolgend
SUM abgekürzt, bei Vertragsschluss zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die
gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig
durch!
1. Stellung von SUM; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1. SUM erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als
Dienstleister und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden
bzw. des Auftraggebers.
1.2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen SUM und dem Kunden, bzw.
dem Auftraggeber finden in erster Linie die mit SUM
getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese
Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften
über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen
Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit SUM
anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden
bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte
Rechts- und Vertragsverhältnis mit SUM ausschließlich
deutsches Recht Anwendung.
1.4. Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf
die Tagesfahrten von SUM. Auf Reiseverträge und
Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen beinhalten,
finden die Reisebedingungen von SUM Anwendung.
2. Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers
2.1. Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch,
per Fax, per E -Mail oder online über das entsprechende
Buchungsformular entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von SUM und der Buchung des
Kunden sind die Beschreibung des Tagesfahrtangebots
und die ergänzenden Informationen in der
Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der
Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der
Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von SUM vor. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Kunde die Annahme durch
ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung
oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die
vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für
die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit
er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche
gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder
Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene
Gruppentagesfahrten im Sinne der nachstehenden Ziffer
11.1 und die vom Gruppenauftraggeber oder
Gruppenverantwortlichen angemeldeten
Tagesfahrtteilnehmer.
2.2. Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden
verbindlich und führen bereits durch die telefonische oder
mündliche Bestätigung von SUM zum Abschluss des
verbindlichen
Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag kommt also mit dem
Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch
SUM zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass
auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den
Kunden rechtsverbindlich sind. SUM informiert den Kunden
mit der Buchungsbestätigung über die Abfahrtszeit.
2.3. SUM weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen
Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch
wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes
geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen
gesetzlichen Rücktritts - und Kündigungsrechte des Kunden
bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende
Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer
von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1. Die geschuldete Leistung von SUM besteht aus der
Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der
Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen
Vereinbarungen.
3.2. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich
ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer
ausdrücklichen Vereinbarung mit SUM , für die aus
Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.
3.3. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem
vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere
auch Änderungen im