Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten
der Firma Anton Graf GmbH für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
dem Kunden und der Firma Anton Graf GmbH (nachfolgend „Graf’s Reisen“),
bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur
Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff
BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von Graf’s Reisen; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 Graf’s Reisen erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister
und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Graf’s Reisen und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber
finden in erster Linie die Graf’s Reisen mit getroffenen Vereinbarungen,
ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften
über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das
Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten
des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte
Rechts- und Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten
von Graf’s Reisen. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen
beinhalten, finden die Reisebedingungen von Graf’s Reisen Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1 Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail
entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Graf’s Reisen und der Buchung des Kunden sind
die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in
der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot von Graf’s Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Zahlung auf den Fahrpreis oder die Inanspruchnahme der Leistungen
erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen
von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2.2 Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und
führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Graf’s Reisen
zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag
kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)
durch Graf’s Reisen zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch
mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.
Graf’s Reisen informiert den Kunden bei Buchung über die Abfahrtszeit.
2.3 Graf’s Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz
2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des
Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung
wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von Graf’s Reisen besteht aus der Erbringung der jeweiligen
Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen
einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Graf’s Reisen, für die aus Beweisgründen
dringend die Textform empfohlen wird.
3.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages
abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere
auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von
Graf’s Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung
nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers
im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten
Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber
nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit
Graf’s Reisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse
Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers
an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung
für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar
ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn
für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl
dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Graf’s Reisen vorbehalten, den
Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich
ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2 Der Fahrpreis ist bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort
zu entrichten.
4.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht
und Graf’s Reisen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der
Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen
nicht oder nicht vollständig, so ist Graf’s Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2
BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des
Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangsund
des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
Graf’s Reisen bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben.
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart
ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem
Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten Graf’s Reisen nachzuweisen,
dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich
geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben
der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Dienstleistungsvertrag mit Graf’s Reisen gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen
und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
5.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
9. Rücktritt von Graf’s Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Graf’s Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch
Graf’s Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten,
in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
deutlich angegeben sein.
b) Graf’s Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in
der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) Graf’s Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Graf’s Reisen später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
9.2 Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Graf’s Reisen kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Graf’s Reisen nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt Graf’s Reisen, so behält Graf’s Reisen den Anspruch auf den Leistungspreis;
Graf’s Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Graf’s Reisen aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
Graf’s Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde
kann Graf’s Reisen nur am Sitz von Graf’s Reisen verklagen.
11.2 Für Klagen von Graf’s Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von Graf’s Reisen vereinbart.
11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden
und Graf’s Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden
ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
11.4 Graf’s Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass Graf’s Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Bedingungen für Graf’s Reisen verpflichtend würde, informiert Graf’s Reisen
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Graf’s Reisen weist für alle Verträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018
Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Graf’s Reisen, gegr. 1928
Anton Graf GmbH, Reisen & Spedition
Geschäftsführer Arno Graf und Michael Thüring
Handelsregister Bochum, HRB-Nr. 10091
Zentralverwaltung: Edmund-Weber-Straße 146 – 156, 44651 Herne
Postfach 20 02 63, 44632 Herne
Telefon: (0 23 25) 69 80; Telefax: (0 23 25) 69 81 10
E-Mail:
[email protected]
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne
dass dies von Graf’s Reisen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen
zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder
teilweise nicht in Anspruch, obwohl Graf’s Reisen zur Leistungserbringung bereit
und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter
Zahlungen.
6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung
der Leistung besteht.
b) Graf’s Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen sowie eine Vergütung, die Graf’s Reisen durch eine anderweitige
Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig
unterlässt.
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
7.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Graf’s Reisen nach
Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die
Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch
dringend empfohlen.
7.2 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag,
an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens Graf’s Reisen ein Stornierungsentgelt
i. H. v. 70 % des Gesamtpreises berechnet, welches auch entsprechende
Ansprüche von Graf’s Reisen im Zusammenhang mit der Kündigung des
Dienstvertrages mit Graf’s Reisen abgilt.
7.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Graf’s Reisen
hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung,
die Graf’s Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten
Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen
in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Graf’s Reisen
an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern
ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw.
Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Graf’s Reisen nachzuweisen,
dass Graf’s Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.5 Graf’s Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Graf’s Reisen nachweist, dass Graf’s
Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit
einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht
erstattet werden sollten. Macht Graf’s Reisen einen solchen Anspruch geltend, so
ist Graf’s Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung
der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche
Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von
Graf’s Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung von Graf’s Reisen; Versicherungen
8.1 Eine Haftung von Graf’s Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren,
ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Graf’s Reisen nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8.2 Graf’s Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von
Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich
der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des
Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Graf’s Reisen ursächlich oder
mitursächlich war.
8.3 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten
des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung
ausdrücklich empfohlen.
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Reisebedingungen Graf\\\'s Reisen
1. Abschluss des Reisevertrags / Verpflichtungen des Reisenden
a) Der Reisevertrag soll in Textform mit unseren Formularen (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfaßt werden. Bei Vertragsabschluss oder unverzüglich danach übermitteln wir dem Reisenden die vollständige Reisebestätigung. Dazu sind wir nicht verpflichtet, wenn es sich um eine kurzfristige Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn handelt. Ziffer 1. a) gilt auch für elektronische Reiseanmeldungen, deren Zugang wir dem Reisenden unverzüglich elektronische bestätigen.
b) An die Reiseanmeldung ist der Reisende 2 Wochen, bei elektronischen Reiseanmeldungen 1 Woche, gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch uns bestätigt. Kurzfristige Buchungen zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.
c) Telefonisch nehmen wir, worauf der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor. Danach soll der Reisevertrag nach Ziffer 1. a) geschlossen werden.
d) Bei Onlinebuchungen bietet der Reisende uns den Abschluss des Reisevertrags durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig Buchen“ verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung (Reiseanmeldung) unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). Im Übrigen sind die Hinweise für Buchung und Reisebestätigung auf der Internetseite maßgeblich.
e) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt.
f) Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
g) Wir weisen darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 2 Ziffer 4, 312g Abs. 2 Satz 1 Ziffer 9 BGB) bei Verträgen über Reiseleistungen nach § 651a BGB (Pauschalreiseverträge), die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651i BGB (siehe hierzu auch Ziffer 7). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit uns Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen wir nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden sind.
2. Zahlung
a) Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung) des Reisenden sind nur nach Aushändigung des Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein ist erforderlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,00 nicht übersteigt.
b) Nach Abschluss des Reisevertrages (Ausnahme: Tagesfahrten siehe Ziffer 2. e)) wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Prämie für die Versicherung wird mit der Anzahlung zusätzlich fällig.
c) Der Restbetrag wird 14 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 11 genannten Grund abgesagt werden kann.
d) Vertragsabschlüsse innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen und Aushändigung des Sicherungsscheines, soweit für die Reise erforderlich und/oder vorgesehen.
e) Tagesfahrten mit dem Bus sind bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort zahlbar.
f) Leistet der Reisende die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl wir zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7 zu belasten.
3. Leistungen / Reisevermittler / Fremdprospekte
a) Prospekt- und Katalogangaben sind für uns als Reiseveranstalter bindend. Haben wir uns im Prospekt ausdrücklich Änderungen der Angaben und der Preise (siehe Prospekt / Katalog) vorbehalten, so können wir vor Vertragsschluss eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben erklären, wenn wir den Reisenden vor Reiseanmeldung hierüber informieren.
b) Die vertraglichen Leistungen richten sich, abgesehen von Ziffer 3. a), nach der bei Vertragsschluss maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt / Katalog) sowie den weiteren Vereinbarungen, insbesondere nach der Reiseanmeldung und der Reisebestätigung.
c) Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beför-derungsunternehmen) sind von uns nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von uns hinausgehen oder im Widerspruch zur Rei-seausschreibung stehen.
d) Orts- und Hotelprospekte, Internetseiten und sonstige Informationsmaterialien, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
4. Reiseschutz / Versicherungen
Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen. Das Reisebüro wird den Reisenden diesbezüglich auch gerne beraten. Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird ebenfalls empfohlen.
5. Preisänderungen
Wir behalten es uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu ändern:
a) Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vetragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
b) Erhöhen die sich bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
aa) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
bb) Andernfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beför-derungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
d) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
e) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
6. Leistungsänderungen
a) Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
b) Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
c) Wir sind verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderun-gen / -abweichungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
d) Im Fall der erheblichen Änderung oder Abweichung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung bzw. Abweichung der Reiseleistung oder die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
7. Rücktritt des Reisenden
a) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns oder dem Reisebüro.
b) Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
c) Wir haben diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Reisenden wie folgt berechnet:
aa) Busreisen:
- Tagesclubreisen und alle sonstigen Bus- und Bahnreisen
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
29 - 22 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
6 - 2 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
ab 1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichterscheinen 80 % des Reisepreises
bb) Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug):
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises
29 - 22 Tage vor Reiseantritt 30 % des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
14 - 7 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
6 - 2 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Reisetag: bei Rücktritt am Reisetag oder Nichterscheinen 85 % des Reisepreises
cc) See- und Flusskreuzfahrten
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
29 - 22 Tage vor Reiseantritt 40 % des Reisepreises
21 - 15 Tage vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises
14 - 2 Tage vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises
1 Tag vor Reiseantritt 80 % des Reisepreises
Reisetag: bei Rücktritt am Reisetag oder Nichterscheinen 90 % des Reisepreises
Maßgeblich ist bei kombinierten Reisen die konkrete Bezeichnung der Reise im Prospekt bzw. Katalog.
d) Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
e) Wir behalten es uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Machen wir einen solchen Anspruch geltend, so sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwaiger ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
f) Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
8. Änderungen/Umbuchungen auf Verlangen des Reisenden
a) Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder des Zustieg- oder Ausstiegsorts (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Reisenden dennoch vorgenommen, können wir bis 31 Tage vor Reiseantritt bei
aa) Bus- und Bahnreisen € 25,--
bb) Flugpauschalreisen (Linien- oder Charterflug) € 30,--,
cc) See- und Flusskreuzfahrten € 30,--
pro Person erheben.
b) Umbuchungswünsche nach o. g. Frist (Ziffer 8. a) können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag (Ziffer 7.) zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen / Krankheit), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um die Erstattung ersparter Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn völlig unerhebliche Leistungen betroffen sind oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Störungen durch den Reisenden
Wir können den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung von uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Uns steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
11. Mindestteilnehmerzahl
Wir können bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch uns müssen in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Wir haben die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen.
c) Wir sind verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Unseren Rücktritt erklären wir, bei einer Reisedauer von von mehr als 6 Tagen spätestens 20 Tage, bei einer mehrtägigen Reisedauer bis höchstens 6 Tage spätestens 14 Tage, vor Reisebeginn.
e) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Zugang der Erklärung über die Absage der Reise uns gegenüber geltend zu machen.
f) Bei Tagesfahrten muss die Mindestteilnehmerzahl 2 Tage vor Reisebeginn erreicht sein.
g) Wird die Reise oder Tagesfahrt aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
12. Obliegenheiten des Kunden
a) Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen kann der Reisende Abhilfe (Mängelbeseitigung oder gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.
b) Reisemängel sind am Urlaubsort beim Reiseleiter anzuzeigen. Ist am Urlaubsort kein Reiseleiter vorhanden, sind Reisemängel direkt bei uns anzuzeigen (Erreichbarkeiten, Telefon- und Faxnummern ergeben sich aus den Reiseunterlagen). Dies gilt dann nicht, wenn die Mängelanzeige dem Reisenden wegen erheblicher Schwierigkeiten unzumutbar ist. Bei schuldhaftem Unterlassen der Mängelanzeige stehen dem Reisenden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu.
c) Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von uns nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen uns anzuerkennen.
d) Der Reisende kann selbst zur Abhilfe schreiten, wenn die Reise einen Mangel oder Mängel aufweist, er uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und wir bis zum Ablauf dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 12. a) sorgen. Der Reisende kann dann Ersatz seiner erforderlichen Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei Verweigerung der Abhilfe, bei besonderem Interesse des Reisenden an sofortiger Selbsthilfe erforderlich, ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand unsererseits.
e) Der Reisende kann den Reisevertrag kündigen, wenn die Reise durch den Reisemangel erheblich beeinträchtigt ist, er uns eine angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erforderlich bei Unmöglichkeit der Abhilfe, Abhilfeverweigerung, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist oder wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
f) Bei berechtigter Kündigung können wir für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen nur eine Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e Abs. 3 BGB). Bei wertlosen („kein Interesse“ des Reisenden) erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen bestehen keine Entschädigungsansprüche.
g) Wir haben nach Kündigung die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, für die Rückbeförderung zu sorgen und die Mehrkosten zu tragen, wenn die Beförderung Bestandteil des Reisevertrages ist.
h) Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
i) Flugreisen: Bei Gepäckverlust und Gepäckverspätung sind Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen vom Reisenden unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften können die Erstattungen ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen.
j) Der Reisende hat uns zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine) innerhalb der ihm von uns mitgeteilten Frist nicht oder nicht vollständig erhalten hat.
13. Haftungsbeschränkung
a) Die vertragliche Haftung unsererseits für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
aa) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird, oder
bb) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
b) Gelten für einen von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistungen internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so können wir uns gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
c) Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit-telt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Aus-stellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind.
Wir haften jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, und/oder wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung unserer Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten ursächlich geworden ist.
Unsere etwaige Haftung wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
14. Ausschlussfrist und Verjährung
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen Körperschäden – hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschulden nicht eingehalten werden konnte.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur uns gegenüber unter der nachfolgenden Anschrift (siehe Ziffer 19) erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
c) Ansprüche des Reisenden im Sinne der Ziffer 14. a) – ausgenommen Körperschäden – verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die Verjährungsfrist von einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch den Reisenden. Bei grobem „eigenem“ Verschulden sowie bei Arglist verjähren die in Ziffer 14.a) betroffenen Ansprüche in drei Jahren.
d) Die Frist nach Ziffer 14 a) gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12 i), wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, einen Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
15. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten
a) Wir werden Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Gemeinschaft, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
b) Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
c) Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir eigene Pflichten schuldhaft verletzt haben.
16. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
a) Wir informieren den Reisenden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
b) Steht / stehen bei der Buchung die ausführende(n) Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesell-schaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird / werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, werden wir den Reisenden informieren.
c) Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir den Reisenden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
d) Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf unseren Internet-Seiten oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in unseren Geschäftsräumen einzusehen.
17. Rechtswahl
a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
b) Soweit bei Klagen des Reisenden gegen uns im Ausland für die Haftung unsererseits dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
18. Gerichtsstand / Streitbeilegung
a) Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und uns die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können uns ausschließlich an unserem Sitz verklagen.
b) Für unsere Klagen gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisever-trages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
c) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Da wir zurzeit nicht an diesem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, kann diese Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.
d) Hinweis gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz: Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
19. Veranstalter
Graf´s Reisen, gegr. 1928
Anton Graf GmbH, Reisen & Spedition
Geschäftsführer Arno Graf, Michael Thüring
Handelsregister Bochum, HRB-Nr. 10091
Zentralverwaltung:
Edmund-Weber-Straße 146 – 156, 44651 Herne
Postfach 20 02 63, 44632 Herne
Telefon: (0 23 25) 69 80; Telefax: (0 23 25) 69 81 10
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten
der Firma Anton Graf GmbH für Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2018
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen
dem Kunden und der Firma Anton Graf GmbH (nachfolgend „Graf’s Reisen“),
bei Vertragsschluss ab 01.07.2018 zu Stande kommenden Dienstleistungsvertrages zur
Erbringung von Tagesfahrten. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 611ff
BGB und füllen diese aus. Bitte lesen Sie daher diese Geschäftsbedingungen vor Ihrer
Buchung sorgfältig durch!
1. Stellung von Graf’s Reisen; anzuwendende Rechtsvorschriften
1.1 Graf’s Reisen erbringt die ausgeschriebenen Tagesfahrtenleistungen als Dienstleister
und unmittelbarer Vertragspartner des Kunden bzw. des Auftraggebers.
1.2 Auf das Rechtsverhältnis zwischen Graf’s Reisen und dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber
finden in erster Linie die Graf’s Reisen mit getroffenen Vereinbarungen,
ergänzend diese Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften
über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung.
1.3 Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das
Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten
des Kunden bzw. des Auftraggebers bestimmt ist, findet auf das gesamte
Rechts- und Vertragsverhältnis mit Graf’s Reisen ausschließlich deutsches Recht
Anwendung.
1.4 Die nachfolgenden Bestimmungen finden nur Anwendung auf die Tagesfahrten
von Graf’s Reisen. Auf Reiseverträge und Mehrtagesfahrten, die Unterkunftsleistungen
beinhalten, finden die Reisebedingungen von Graf’s Reisen Anwendung.
2. Vertragsschluss
2.1 Für alle Buchungen von Tagesfahrten gilt:
a) Buchungen werden nur als Präsenzbuchung, telefonisch, per Fax oder per E-Mail
entgegengenommen.
b) Grundlage des Angebots von Graf’s Reisen und der Buchung des Kunden sind
die Beschreibung des Tagesfahrtangebots und die ergänzenden Informationen in
der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
c) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt
ein neues Angebot von Graf’s Reisen vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche
Erklärung, Zahlung auf den Fahrpreis oder die Inanspruchnahme der Leistungen
erklärt.
d) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen
von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen,
soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2.2 Buchungen von Tagesfahrten sind unmittelbar für den Kunden verbindlich und
führen bereits durch die telefonische oder mündliche Bestätigung von Graf’s Reisen
zum Abschluss des verbindlichen Vertrages über Tagesfahrten. Der Vertrag
kommt also mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung)
durch Graf’s Reisen zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch
mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.
Graf’s Reisen informiert den Kunden bei Buchung über die Abfahrtszeit.
2.3 Graf’s Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz
2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des
Fernabsatzes geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen
Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.
3. Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung
wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse
3.1 Die geschuldete Leistung von Graf’s Reisen besteht aus der Erbringung der jeweiligen
Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich
getroffenen Vereinbarungen.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen
einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Graf’s Reisen, für die aus Beweisgründen
dringend die Textform empfohlen wird.
3.3 Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages
abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere
auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von
Graf’s Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung
nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers
im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.
3.4 Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.
3.5 Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:
a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten
Leistungen bei jedem Wetter statt.
b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber
nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit
Graf’s Reisen. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse
Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers
an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung
für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar
ist.
c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn
für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl
dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und Graf’s Reisen vorbehalten, den
Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen.
4. Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten
4.1 Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich
ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.
4.2 Der Fahrpreis ist bei Anmeldung gegen Aushändigung des Fahrausweises sofort
zu entrichten.
4.3 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht
und Graf’s Reisen zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der
Lage ist, gilt:
a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen
nicht oder nicht vollständig, so ist Graf’s Reisen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2
BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7.3 zu fordern.
b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des
Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.
5. Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift
5.1 Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf
Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangsund
des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des
Kunden bzw. des Auftraggebers dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann
Graf’s Reisen bis 8 Werktage vor Leistungsbeginn ein Umbuchungsentgelt erheben.
Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart
ist, beträgt das Umbuchungsentgelt € 10,- pro Umbuchungsvorgang. Dem
Kunden bzw. dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten Graf’s Reisen nachzuweisen,
dass die durch die Vornahme der Umbuchung entstandenen Kosten wesentlich
geringer sind, als das vereinbarte Umbuchungsentgelt. In diesem Fall haben
der Kunde bzw. der Auftraggeber nur die geringeren Kosten zu bezahlen.
5.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 8 Tage vor Leistungsbeginn
erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Dienstleistungsvertrag mit Graf’s Reisen gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen
und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.
5.3 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
6. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
6.1 Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne
dass dies von Graf’s Reisen zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen
zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder
teilweise nicht in Anspruch, obwohl Graf’s Reisen zur Leistungserbringung bereit
und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter
Zahlungen.
6.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):
a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung
der Leistung besteht.
b) Graf’s Reisen hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen
zu lassen sowie eine Vergütung, die Graf’s Reisen durch eine anderweitige
Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig
unterlässt.
7. Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber
7.1 Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit Graf’s Reisen nach
Vertragsabschluss jederzeit vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kündigen. Die
Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch
dringend empfohlen.
7.2 Bei einer Kündigung durch den Kunden bzw. den Auftraggeber, die vor dem Tag,
an dem die Tagesfahrt stattfindet, erfolgt, wird seitens Graf’s Reisen ein Stornierungsentgelt
i. H. v. 70 % des Gesamtpreises berechnet, welches auch entsprechende
Ansprüche von Graf’s Reisen im Zusammenhang mit der Kündigung des
Dienstvertrages mit Graf’s Reisen abgilt.
7.3 Bei Nichterscheinen zur Fahrt ist der volle Fahrpreis zu entrichten. Graf’s Reisen
hat sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung,
die Graf’s Reisen durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten
Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen
in Bezug auf Zusatzleistungen zur Leistung sind jedoch von Graf’s Reisen
an den Kunden nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern
ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw.
Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
7.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Graf’s Reisen nachzuweisen,
dass Graf’s Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden
ist, als die geforderte Entschädigungspauschale.
7.5 Graf’s Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden Beträge eine höhere,
konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Graf’s Reisen nachweist, dass Graf’s
Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, insbesondere, soweit
einzelne Leistungsbestandteile der Tagesfahrt seitens der Leistungsträger nicht
erstattet werden sollten. Macht Graf’s Reisen einen solchen Anspruch geltend, so
ist Graf’s Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung
etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung
der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
7.6 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche
Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von
Graf’s Reisen sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.
8. Haftung von Graf’s Reisen; Versicherungen
8.1 Eine Haftung von Graf’s Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bzw. Auftraggebers resultieren,
ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden von Graf’s Reisen nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurde.
8.2 Graf’s Reisen haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von
Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben oder sonstigen Anbietern, die anlässlich
der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des
Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von Graf’s Reisen ursächlich oder
mitursächlich war.
8.3 Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten
des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart
ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Rücktrittskostenversicherung
ausdrücklich empfohlen.
9. Rücktritt von Graf’s Reisen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
9.1 Graf’s Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe
folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch
Graf’s Reisen muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen
Regelungen für alle Tagesfahrten oder bestimmte Arten von Tagesfahrten,
in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung
deutlich angegeben sein.
b) Graf’s Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in
der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden
Prospektangaben zu verweisen.
c) Graf’s Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Tagesfahrt
unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Tagesfahrt wegen Nichterreichens
der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Graf’s Reisen später als 2 Tage vor Leistungsbeginn ist unzulässig.
9.2 Wird die Tagesfahrtleistung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde
auf den Tagesfahrtpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
10.1 Graf’s Reisen kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen,
wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Graf’s Reisen nachhaltig
stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die
sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
10.2 Kündigt Graf’s Reisen, so behält Graf’s Reisen den Anspruch auf den Leistungspreis;
Graf’s Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Graf’s Reisen aus einer
anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.
11. Rechtswahl; Gerichtsstand; Verbraucherstreitbeilegung
11.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und
Graf’s Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Der Kunde
kann Graf’s Reisen nur am Sitz von Graf’s Reisen verklagen.
11.2 Für Klagen von Graf’s Reisen gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden
maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz von Graf’s Reisen vereinbart.
11.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler
Abkommen, die auf den Dienstleistungsvertrag zwischen dem Kunden
und Graf’s Reisen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden
ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Dienstleistungsvertrag anwendbare, nicht abdingbare
Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den
Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden
deutschen Vorschriften.
11.4 Graf’s Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung
darauf hin, dass Graf’s Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung
teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser
Bedingungen für Graf’s Reisen verpflichtend würde, informiert Graf’s Reisen
die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Graf’s Reisen weist für alle Verträge,
die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische
Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr hin.
© Urheberrechtlich geschützt; Noll & Hütten Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2018
Veranstalter der Tagesfahrten ist:
Graf’s Reisen, gegr. 1928
Anton Graf GmbH, Reisen & Spedition
Geschäftsführer Arno Graf und Michael Thüring
Handelsregister Bochum, HRB-Nr. 10091
Zentralverwaltung: Edmund-Weber-Straße 146 – 156, 44651 Herne
Postfach 20 02 63, 44632 Herne
Telefon: (0 23 25) 69 80; Telefax: (0 23 25) 69 81 10
E-Mail:
[email protected]
Stand Februar 2018