AGB´s für Katalog-Reisen
Unsere Allgemeinen Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages unter Anerkennung dieser Reisebedingungen verbindlich an. Das kann schriftlich, mündlich oder telefonisch geschehen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter und Zahlung einer Anzahlung zustande. Die Bestätigung hierfür erfolgt schriftlich. Der Anmelder steht auch für die Verpflichtungen aller auf der Reiseanmeldung erfassten Personen selbst ein..
1.2. Vermittelt der Reiseveranstalter ausdrücklich im fremden Namen (z.B. alle Kurreisen, Schiffsreisen und Flugreisen), so richten sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers).
1,3. Mit dem Reisevertrag stimmt der Kunde zu, dass die personenbezogenen Daten der Reiseteilnehmer für Kundeninformationen der Brauer Reisen GmbH gespeichert, verarbeitet und genutzt werden. Der Nutzung kann widersprochen werden.
2. Bezahlung
2.1. Anzahlung: Mit der Anmeldung ist eine Anzahlung pro Person in Höhe von 15 Prozent des Gesamtreisepreises, mindestens € 50,- ,maximal € 250,- zu leisten. Zur gesetzlichen Absicherung der Kundengelder hat die Brauer Reisen GmbH eine Insolvenzversicherung bei "tourVers" (Touristik-Versicherungs-Service GmbH) abgeschlossen. Bei Musical- und Konzertfahrten ist mindestens der Kartenpreis sofort fällig. Bei kurzfristigen Buchungen und Tagesfahrten, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren, Versicherungsprämien sowie verauslagte Kosten sind ebenfalls sofort fällig.
2.2. Die Restzahlung ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt fällig.
3. Leistungen und Preise
3.1. Für Reiseleistungen und Preise sind die Angaben im aktuellen Katalog, den jeweils gültigen Prospekten von Brauer Reisen und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung maßgeblich. Sonstige Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben, z. B. in Ortsprospekten oder Ausstattungsangaben in Hotelprospekten sind nicht verbindlich. Wenn ein Reisender vertragsgebundene Leistungen nicht in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Preisminderung.
3.3. Busreisen:
Die Zuteilung der Bus-Plätze erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung, wobei die Berücksichtigung von Sonderwünschen nicht garantiert werden kann. Veränderungen der Busplätze durch den Veranstalter sind zulässig, insbesondere bei Zusammenlegung mehrerer Reisen; Einsatz unterschiedlicher Fahrzeuge, Tagesfahrten und Transfer. Der Sitzplan des Personals am Abreistag ist verbindlich.
Pro Person werden zwei Gepäckstücke, max. 20 kg, kostenlos befördert.
Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders festgelegt, 20 Personen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der Reiseveranstalter ist zu Leistungsänderungen berechtigt, wenn er gleichwertige und zumutbare Ersatzleistungen anbieten kann und die Reise im Zuschnitt nicht wesentlich geändert wird. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen sobald als möglich in Kenntnis zu setzen.
5. Umbuchung
Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft oder Beförderungsart sind grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen und nach Neuanmeldung möglich. Voraussetzung hierfür ist die Verfügbarkeit der Leistung.
Umbuchungen/Änderungen im Rahmen des bestehenden Vertrages, denen der Veranstalter zustimmt, werden gegen eine Bearbeitungsgebühr pro Person von 15,- Euro vorgenommen.
7. Rücktritt und Kündigung
7.1. Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter bzw. der Buchungsstelle. Bei Storno einer Person im halben Doppelzimmer wird der Einzelzimmerzuschlag für die verbliebene Person fällig. Wenn nicht ausdrücklich für einen bestimmte Reise anders festgelegt, sind folgende pauschalierte Stornogebühren, die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und anderweitig verwendete Reiseleistungen berücksichtigen, je angemeldetem Teilnehmer bezogen auf den Endpreis je Teilnehmer maßgebend:
A: BUSREISEN mehrtägig
Bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr pro Person € 15,-
vom 39. bis 21. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
vom 20. bis 14. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
vom 13. bis 09. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
vom 08. bis 1 Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
am Abreisetag oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
B: KURREISEN, FLUGREISEN, MUSICAL- und KONZERT-REISEN, REISEN mit VISUM, FLUSSKREUZFAHRTEN
Bis zum 40. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Reisepreises
vom 39. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
vom 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
vom 14. bis zum 1 Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
am Abreisetag bzw. bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
=> Eintrittskarten, welche nicht zurückgegeben werden können, werden nicht erstattet
C: TAGESFAHRTEN mit Bus
Bis zum 8. Tag vor Reisebeginn: Bearbeitungsgebühr € 2,50
vom 7. bis zum Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
=> Eintrittskarten, welche nicht zurückgegeben werden können, werden nicht erstattet.
Diese Regelungen finden auch bei Teilstornierungen sowie bei Gruppen Anwendung.
Ersatzreisende
Der Reiseanmelder kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Der Reisende und der Dritte haften dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und für die durch die Teilnahme des Dritten entstehenden Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert und ohne weiteren Nachweis auf Euro 15,-.
7.2. Der Reiseveranstalter kann bis 10 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Der Reisende erhält im Fall des Rücktritts durch den Reiseveranstalter den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
7.3. Der Reiseveranstalter kann aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Reisevertrag kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere gegeben sein, wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen besonderen Reiseanforderungen nicht genügt, wenn er durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen wird oder abgeholfen werden kann. Dem Reiseveranstalter steht in diesem Falle der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes. Tritt der Reiseveranstalter lediglich als Vermittler fremder Leistungen oder von Programmen fremder Veranstalter auf, so haftet er nur für deren ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
8.2. Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher Ansprüche aus dem Reisevertrag ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
- ein Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wird oder
- der Veranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9. Gewährleistung
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reiseleistung durch den Veranstalter kann der Reiseteilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist verhältnismäßig herabzusetzen, wobei der Wert der gebuchten Reise und der erbrachten Reiseleistungen maßgeblich ist. Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit es der Reiseteilnehmer schuldhaft unterläßt, den Mangel unverzüglich vor Ort anzuzeigen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Reisemängeln im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten bzw. den Veranstalter auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. Mängelanzeigen sind unverzüglich an die Reiseleitung (oder einen anderen Vertreter des Veranstalters z. B. Busfahrer) zu richten. Wichtige Umstände sind gegebenenfalls an das Büro von Brauer Reisen direkt zu melden (Tel. 0049 3631-628080 oder Notrufnummer). Unterläßt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige oder liegt ein Mitverschulden des Reisenden an der Entstehung eines Schadens vor, scheiden Ansprüche seinerseits aus.
11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen bzw. aufgrund Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels oder bei höherer Gewalt hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Für die Fristwahrung ist das Datum des Zugangs der schriftlichen Reklamation beim Veranstalter maßgebend. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise.
12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Reiseanmelder selbst verantwortlich.
13. Versicherungen
Der Reiseveranstalter empfiehlt dringend für jeden Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und einer Reisekrankenversicherung. Der Veranstalter verweist auf die Möglichkeit, sich durch den Abschluss weiterer Reiseversicherungen gegen andere Risiken einer Reise abzusichern. Nähere Informationen erteilen auf Anfrage die Buchungsstelle.
14. Sonstiges
14.1. Der Veranstalter behält sich die Berichtigung von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern vor. Die im Reisekatalog gemachten Angaben entsprechen dem Stand der Drucklegung im November 2016. Mit der Veröffentlichung neuer Kataloge, Prospekte oder anderer Reiseunterlagen einschließlich dieser Reisebedingungen verlieren früherer Unterlagen ihre Gültigkeit.
14.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
14.3. Ergänzende Vereinbarungen, Abweichungen von diesen Reisebedingungen, mündliche Abreden oder sonstige Änderungen sind nur gültig, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt sind. Buchungsstellen sind nicht berechtigt, Erklärungen abzugeben oder Zusagen zu machen.
Veranstalter:
Brauer Reisen GmbH
Freiherr-vom-Stein-Str.37a
99734 Nordhausen
Tel: 03631-6280-0
Fax: 03631-6280-22
www.brauer-reisen.de
Stand 01.07.2018