Sonntag 05.09.2010 - Donnerstag 09.09.2010 | 5 Tage
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Zusatzleistungen / Ermäßigungen (pro Person)
| Kind 5-11 Jahre im Zimmer von 2 vollzahlenden Erwachsenen | -30 % |
- Übernachtungen/ Frühstücksbuffet
- Halbpension als kalt-warmes Buffet im Hotel Xenia in Sellin
- zentrale Ortslage, nur wenige Gehminuten zum Strand bzw.
- zur Strandpromenade
- alle Zimmer mit Dusche und WC
- große Inselrundfahrt mit Kap Arkona, Binz und Schifffahrt Saßnitz - Königsstuhl - Saßnitz
- Ganztagesausflug zur autofreien Insel Hiddensee incl. Schiffsfahrt und Tageskurkarte
- Ausflug nach Putbus, Garz und Stralsund
- alle Ausflüge mit fachkundiger Reiseleitung
- Kurtaxen
- alle Fahrten im modernen Reisebus
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Rügen - Hiddensee Hotel „Xenia" 


Hotel „Xenia" in Sellin
zentrale Ortslage, nur wenige Gehminuten zum Strand bzw. zur Strandpromenade. Alle Zimmer sind renoviert, mit DU/WC, Sat-TV und Radio ausgestattet und neu möbiliert. Gepäckservice bei der An- und Abreise.
Rügen, die größte deutsche Insel, bietet eine unerschöpfliche Zahl von Sehenswürdigkeiten: Kap Arkona, das Fischerdorf Vitt, Königsstuhl, Saßnitz, die Ostseebäder Binz, Sellin und Göhren, die alte Residenzstadt Putbus, die Alleenstraße nach Garz und am Rügendamm die Hansestadt Stralsund als Verbindung nach Vorpommern. Eine weitere Ostseeinsel Hiddensee, bildet hierzu eine reizvolle Ergänzung. Hiddensee ist nur wenig besiedelt und für den privaten Autoverkehr gesperrt. Von dieser ursprünglichen Atmosphäre wurde auch der Schriftsteller Gerhart Hauptmann angezogen, dem man auf Hiddensee eine Gedenkstätte errichtet hat.
ersonalausweis erforderlich!
Kinderermäßigung:
- Kleinkinder unter 5 Jahren werden, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz beanspruchen, frei befördert (Ausnahme 2 Kleinkinder), müssen jedoch ebenfalls angemeldet werden. Die Abrechnung für Unterbringung des Kleinkindes erfolgt zwischen Gast und Pensionsinhaber,
- Preisermäßigung für Kinder von 5 - 11 Jahren: 30% Nachlaß.
- Kinderermäßigung kann nur gegeben werden, wenn die Kinder im Zimmer von mindestens 2 vollzahlenden Gästen untergebracht werden können.
Es besteht kein Anspruch auf ein vollwertiges Bett, sondern lediglich auf eine Schlafgelegenheit.


